Wien – Als der Gesetzgeber den Paragrafen für "unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen" einführte, wollte er eher verbieten, dass jemand mit einem fremden Auto oder motorisierten Zweirad davonbraust. Das hat Clemens K. nicht gemacht. Denn das "Fahrzeug, das zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet ist" und das er widerrechtlich in Betrieb genommen hat, war eine Straßenbahn.

Der 36-Jährige sitzt nun also vor Richter Roman Palmstingl. "Ich habe mir auch gedacht, ich kenne Sie", sagt K. zum Richter. Der Grund: Palmstingl hat ihn schon einmal zu acht Monaten bedingt verurteilt. Nun drohen dem Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft.

Fahrer ging auf Toilette

Es geht um den Morgen des 20. Jänner in der Station Rodaun, der Endhaltestelle der Tramwaylinie 60 in Wien-Liesing. Der Fahrer der abgestellten Garnitur wollte seine fünf Minuten Pause zur Erleichterung seiner Blase nutzen.

"Auf dem WC habe ich einen Zug gehört. Ich habe mir nichts dabei gedacht und geglaubt, es ist der Folgezug, der in die Station einfährt", erinnert sich der Zeuge. "Als ich wieder hinaus bin, habe ich gemerkt, dass kein Folgezug da ist. Und mein Zug auch nicht."

Mit diesem fuhr zu diesem Zeitpunkt bereits der Angeklagte. "Wie ich zu der Blödheit gekommen bin, frage ich mich selbst", sagt K. dem Richter. Eine Rolle könnte gespielt haben, dass der ehemalige Angestellte der Wiener Linien am Vorabend Geburtstag gefeiert hat.

Alkohol und Medikament

"Er hat in Maßen Alkohol getrunken", sagt seine Verteidigerin. Eine interessante Interpretation, es waren zweieinhalb Liter Bier und mehrere Schnäpse. Als K. daheim war, wollte er gegen seine Zahnschmerzen ein Schmerzmittel nehmen, verwechselte es aber mit einem Schlafmittel, behauptet er.

Müde hat es ihn offenbar nicht gemacht, er wollte um acht Uhr einkaufen gehen. Als er bei der Station stand, hat er sich offensichtlich erinnert, dass er noch einen "Aktivierungsschlüssel" für die Garnitur in der Geldbörse hatte.

Den besaß er, da ihm während seiner bis 2014 währenden Dienstzeit einmal ein Vorgesetzter einen zweiten Zündschlüssel gab. Als K. das Unternehmen verließ, gab er ihn nicht zurück.

Ordnungsgemäße Durchsage

So konnte er also die Tür der Fahrerkabine aufsperren und die Straßenbahn starten. Da er auf seiner früheren Stammstrecke unterwegs war, gab es keine Probleme. "Waren Sie nicht betrunken?", fragt Palmstingl. "Fahren habe ich immer können", lautet die Antwort. "Ich habe sogar die Durchsage 'Sonderzug' gemacht, als ich bei der ersten Station war."

Bei der zweiten verließ ihn der Mut. Er stellte den Zug ab und ging nach Hause. "Na servas", habe er sich gedacht, als er am nächsten Tag von seiner Tat im Radio hörte.

Der Richter fällt schließlich ein gerechtes und rechtskräftiges Urteil. Der Arbeitslose muss insgesamt 960 Euro Strafe zahlen. Palmstingl glaubt K., dass er sich den Aktivierungsschlüssel nicht illegal besorgt hat. (Michel Möseneder, 6.3.2017)