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Der Tourismus ist für die Inselgruppe im Pazifik eine wichtige Einnahmequelle

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Auch der zweite Versuch von US-Präsident Trump, ein Einreiseverbot umzusetzen, wird vor Gericht angefochten.

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San Francisco – Auch das neue Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump wird die Gerichte beschäftigen. Der Bundesstaat Hawaii beantragte am Mittwoch (Ortszeit) eine einstweilige Verfügung, das überarbeitete Dekret ebenfalls auszusetzen. Die Regierung in Honolulu argumentiert, dass die Anordnung gegen die US-Verfassung verstößt. Sie reichte den Eilantrag bei einem Bundesgericht in Hawaii ein. Trump hatte das Dekret am Montag unterschrieben.

Anders als sein Erlass vom Januar ist das Einreiseverbot enger gefasst und betrifft nur Bürger aus dem Iran, dem Jemen, Libyen, Syrien, Somalia und dem Sudan – nicht aber aus dem Irak. Zudem gibt es Ausnahmen für Inhaber gültiger Visa, Geschäftsleute oder Bürger mit einer US-Aufenthaltserlaubnis. Ein Stopp des neuen Dekrets dürfte für die Gegner deswegen deutlich schwieriger werden.

Die US-Regierung hat das Einreiseverbot mit dem Schutz vor Anschlägen begründet. Das erste Dekret vom 27. Januar hatte zu chaotischen Szenen und Protesten an Flughäfen geführt. Dutzende Betroffene klagten dagegen vor Gericht. National und international sorgte es für Kritik.

Schwierigere Anfechtung des neuen Dekrets

Gegen den ursprünglichen Erlass hatten unter anderem mehrere Bundesstaaten geklagt. Washington an der Westküste erwirkte dabei vor einem Bundesgericht die Aussetzung des Dekrets als Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Der Justizminister von Washington, Bob Ferguson, kündigte am Montag eine Überprüfung der neuen Version an. Trump hatte ursprünglich angekündigt, den ersten Erlass vor Gericht bis zum Supreme Court zu verteidigen. Später entschied er sich jedoch, eine neue Version anzufertigen.

Nach Ansicht von Rechtsexperten dürfte das neue Einreiseverbot erheblich schwieriger vor Gericht erfolgreich anzufechten sein: Der Erlass betreffe diesmal nicht Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigungen oder Menschen, denen bereits ein Visum erteilt worden sei. Außerdem seien Ausnahmen möglich, etwa unter bestimmten Bedingungen für Geschäftsreisende oder Diplomaten. (Reuters, 9.3.2017)