Leoben/Fohnsdorf – Der ehemalige Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner (SPÖ), ist am Mittwoch am Landesgericht Leoben wegen Amtsmissbrauchs und Untreue zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Straner soll unter anderem Geld für eine Therme ohne Gemeinderatsbeschluss aufgenommen haben. Außerdem wurde ein Fußfesselverbot verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Straner war von 1998 bis 2015 Bürgermeister. Er strebte Großprojekte wie das Einkaufszentrum Arena und die Aqualux-Therme an. Als sich im Einkaufszentrum eine Kinokette niederlassen wollte, befreite er diese von der Lustbarkeitssteuer. Dann kamen private Investoren mit den Plänen für eine Therme. Die Geldgeber sprangen ab, doch Straner zog das Projekt durch, wurde gleichzeitig auch noch Geschäftsführer der Therme. Fünf Millionen Euro gab es von der Landesregierung, 26 Millionen wurden über Kredite beigeschafft, die dann nicht mehr bezahlt werden konnten.

Straner als "Leiharbeiter" beschäftigt

Der dritte strittige Punkt war der Arbeitsvertrag des Ex-Politikers mit der ÖBB, wo er beschäftigt war. Dort war er zu 50 Prozent für seine Bürgermeistertätigkeit freigestellt. Damit er zur Gänze politisch tätig sein konnte und trotzdem seine Beschäftigung bei der Bahn behielt, zahlte die Gemeinde die Kosten und nahm Straner quasi als "Leiharbeiter".

Am Mittwoch waren die letzten sechs Zeugen geladen. Ein ehemaliger Rechtsanwalt, der für die Stadt Fohnsdorf tätig war, wurde zu den Sonderkonditionen für das Kino befragt. "Das Kino sollte überregionale Kunden anziehen", erläuterte er, warum es seiner Meinung nach für die Kinobetreiber eine Befreiung von der Lustbarkeitssteuer gegeben haben.

Kein Gemeindekönig

"Der Bürgermeister ist nicht der König der Gemeinde, er ist ein Vollzugsorgan", betonte Staatsanwalt Walter Plöbst in seinem Schlussplädoyer. "Die Anklage war nur möglich, weil Straner es als sehr machtbewusster Bürgermeister verstanden hat, mit einem willfährigen Gemeinderat seine Projekte durchzusetzen." Wobei "sein Wille, die Gemeinde voranzubringen, an sich nicht strafbar war", so Plöbst. Tatsache sei, der Angeklagte "wollte die Therme, obwohl alle gesagt haben, das geht nicht".

Der Staatsanwalt prangerte auch die "absurde Konstruktion" an, bei der der Überziehungsrahmen der Gemeinde als Geldbestand in die Aufstellungen genommen wurde. "Schulden, die man nicht hat, wurden als Guthaben verbucht", erläuterte der Ankläger.

Verteidiger Dieter Neger meinte vorsichtig: "In Fohnsdorf sind formelle Unregelmäßigkeiten erfolgt." Straner habe "das Thermenprojekt aus seiner Sicht zum Wohl der Gemeinde realisiert". Außerdem sei "das Projekt auch landespolitisch gewollt worden". Der Anwalt sprach von "divergierenden Rechtsmeinungen" in Bezug auf die Bewilligungspflicht der Kredite. "Die Gemeinde hat nicht zu entscheiden, ob etwas bewilligungspflichtig ist oder nicht", formulierte es dagegen der Staatsanwalt. (APA, 8.3.2017)