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Auch gegen die Neuauflage von Trumps Einreiseverbot wird in den USA demonstriert.

Foto: REUTERS/Eric Thayer

Washington – In den USA wächst der juristische Widerstand gegen das neue Einreiseverbot von Präsident Donald Trump. Die Bundesstaaten Washington und New York kündigten am Donnerstag Klagen an. Der Chefankläger des Staates Washington, Bob Ferguson, erklärte, das neue Dekret ähnele der von Gerichten gestoppten ersten Version sehr. Deswegen müssten die bestehenden Einsprüche der Gerichte auch für die Neufassung des Banns gelten.

Ferguson hatte mit seiner Klage, der sich der Generalstaatsanwalt von Minnesota anschloss, den vorläufigen Stopp von Trumps erstem Einreiseverbot bewirkt. Er äußerte die Erwartung, dass sich die Bundesstaaten Minnesota und Oregon seinem neuen juristischen Kampf anschließen werden.

Am Mittwoch hatte bereits Hawaii eine einstweilige Verfügung beantragt. Demnach sollen die Richter die Vorgaben bundesweit aussetzen, weil sie gegen die US-Verfassung verstoßen. Eine Anhörung ist für Mittwoch kommender Woche geplant, einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Regeln.

Leicht abgeschwächte Version

Das neue Dekret ist – im Vergleich zu dem von einem Gericht ausgesetzte Erlass Trumps vom Jänner – leicht abgemildert worden. Es betrifft Bürger aus dem Iran, dem Jemen, Libyen, Syrien, Somalia und dem Sudan, die mindestens 90 Tage lang nicht in die USA einreisen dürfen – der Irak steht nun nicht mehr auf der Liste. Für Flüchtlinge soll weiterhin ein 120-tägiger Einreisestopp gelten. Einziger Unterschied ist, dass dieser Zeitrahmen nun auch für Syrer gilt. Im ersten Erlass war der Einreisestopp für syrische Flüchtlinge zeitlich unbegrenzt. Zudem gibt es Ausnahmen für Inhaber gültiger Visa, Geschäftsleute oder Bürger mit einer US-Aufenthaltserlaubnis. Ein Stopp des neuen Dekrets ist für die Gegner nach Einschätzung von Experten daher schwieriger.

Die US-Regierung hat das Einreiseverbot mit dem Schutz vor Anschlägen begründet. Das erste Dekret vom 27. Jännerhatte zu chaotischen Szenen und Protesten an Flughäfen geführt. Dutzende Betroffene klagten dagegen vor Gericht. National und international sorgte es für Kritik. (APA, Reuters, 10.3.2017)