Die Klage der FPÖ gegen den Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. wurde abgewiesen.

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Der Oberste Gerichtshof hat eine Klage der FPÖ gegen den Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. in zweiter Instanz abgewiesen. Ursprünglich hatte der Verein der Partei eine Verletzung des Urheberrechts mit Videos auf dem Youtube-Kanal "FPÖ TV" vorgeworfen. Klage eingereicht hatte dann die FPÖ.

Feststellungsklage nach Abmahnung

Der Verein hatte Aufnahmen zum Prozess um Josef S. unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlich. S. war nach Ausschreitungen im Zuge von Protesten gegen den Akademikerball verhaftet worden. Die angewendete Lizenz erlaubt die Weiterverwendung des Materials, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke. Zudem muss der Urheber genannt werden und das erneut veröffentlichte Material unter die gleiche Lizenz gestellt werden. Das hatte "FPÖ TV" jedoch nicht getan und somit gegen die Lizenz verstoßen. Im September 2014 schickte der Verein der Partei daher eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung.

Die FPÖ reagierte darauf mit einer Feststellungsklage. Damit sollten die von den "Filmpiraten" erhobenen Ansprüche gerichtlich geklärt werden. Im August 2016 folgte das Urteil des Handelsgerichts Wien – dem Verein wurde Recht gegeben. Dagegen legte die FPÖ Berufung ein. Wie nun bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof Ende Jänner die außerordentliche Revision der Partei abgewiesen.

Verein berät weitere Vorgehensweise

Der Streitfall ist damit jedoch noch nicht beendet. Denn laut dem Verein wird das Filmmaterial von "FPÖ TV" noch immer ungefragt verwendet. Man werde jetzt das weitere Vorgehen besprechen, heißt es in einer Aussendung. Ob nun seitens des Vereins eine Klage folgt, ist nicht bekannt. (br, 10.3.2017)