Wien – Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) macht sich für eine erneute Verschiebung der – nach drei Jahren Pause – demnächst mit 1. April anstehenden Anhebung der Miet-Richtwerte stark. Er werde in der Regierung darauf drängen, dass die sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex ergebende Erhöhung heuer ausgesetzt werde, sagte Drozda laut "Kronen Zeitung" (Samstag-Ausgabe).

Zur Begründung seines Vorstoßes verwies der Minister in dem Bericht darauf, dass "die Leistbarkeit von Wohnraum zunehmend zum Problem" werde. "Vor allem in den Ballungszentren haben sich die Preise für Wohnen deutlich erhöht", wird Drozda zitiert. Seinen Angaben zufolge würden sich die heimischen Haushalte durch Entfall der diesjährigen Indexanpassung rund 53 Mio. Euro sparen.

2016 war – als Novum – die an sich alle zwei Jahre fällige Miet-Richtwert-Anhebung auf Polit-Beschluss hin ausgesetzt worden, wodurch sich nach damaligen Angaben österreichweit 300.000 Mieter in Summe rund 45 Mio. Euro ersparten, der einzelne Mieter im Schnitt 150 Euro im Jahr. Die Initiative zum sogenannten "2. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz" ging damals von SPÖ-Seite aus, als politische Absichtserklärung hatte sich die Aussetzung der Richtwert-Erhöhung aber schon im Arbeitsmarkt-Paket von 2015 gefunden.

An sich ist die nächste Erhöhung nun in Kürze mit 1. April fällig. Zwei Drittel der Haushalte, die diesem Mietensystem unterliegen, befinden sich in Wien, wo der Richtwert um gut 3,5 Prozent von 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat steigen soll. Zuletzt waren die Richtwerte per April 2014 angehoben worden – im Österreich-Schnitt um 4,5 bis 4,7 Prozent, 2016 hätte die Anhebung ungefähr 2,5 Prozent ausgemacht. Dass die Erhöhung heuer etwas kräftiger ausfällt, liegt daran, dass es jetzt um die Abgeltung einer bereits dreijährigen Teuerungsdifferenz – zwischen 2013 und 2016 – geht, gemessen am VPI 2010.

Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt aber auch in Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. Die Erhöhung gilt für laufende Verträge nur, wenn darin eine Wertsicherungsklausel enthalten ist, sonst nur für Neuverträge. Die Richtwerte wurden 1994 mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz eingeführt und lösten in Neuverträgen die bis dahin geltenden Kategoriemieten ab. (APA, 10.3.2017)