Wien – Nicht das erste Mal entbrennt über die Pensionsstatistiken des Sozialministeriums eine politische Debatte. Das Finanzministerium von Hans Jörg Schelling (ÖVP) wirft dem roten Sozialminister Alois Stöger vor, mit geschönten Zahlen zu operieren.

Worum es in dem Streit geht? Laut dem neuen Pensionsmonitoring des Sozialressorts stieg das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Vorjahr um zwei Monate auf 60,3 Jahre. Herausgerechnet sind dabei Menschen, denen im Vorjahr ein sogenanntes Rehabilitationsgeld zuerkannt wurde.

Leistung Krankenversicherung

Diese Sozialleistung gibt es seit 2014. Sie wird an vorübergehend berufsunfähige Menschen ausgezahlt, bei denen noch Hoffnung auf Besserung besteht und die deshalb noch keine Invaliditätspension (I-Pension) bekommen. Das Sozialministerium argumentiert folgendermaßen: Da es sich beim Rehageld um eine Leistung der Krankenversicherung handle, dürfe man diese Gruppe auch nicht zu den Pensionisten zählen. So hat man das auch in den vergangenen Jahren gehandhabt.

Das Finanzministerium wiederum verwendet Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger. Der argumentiert so: Um das Pensionsalter mit früheren Jahren – siehe Grafik – vergleichen zu können, sei es korrekter, das neue Rehageld wie die alte befristete I-Pension zu werten.

Niedriger statt höher

Tut man das, kommt man nur noch auf ein Antrittsalter von 59,9 Jahren im Vorjahr. Von Fortschritt wäre dann keine Rede mehr, gegenüber 2015 wäre das Antrittsalter sogar leicht gesunken.

Es geht also nicht um die Frage, ob jemand falsch oder richtig rechnet, sondern darum, welche Statistik man für relevanter hält. Ohne die Rehageldbezieher kommt auch der Hauptverband auf ähnliche Zahlen wie das Sozialministerium (es gibt aber kleinere Rundungsdifferenzen).

20.000 Rehageldbezieher

Abgesehen vom Zahlenstreit geht es inhaltlich um die Frage, ob es Beziehern von Rehageld – seit 2014 gab es rund 20.000 Fälle – wieder gelingt, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren oder ob sie, mit etwas Verspätung, dann erst recht wieder in der Pension landen.

Auch darüber gibt es Auswertungen des Hauptverbandes, die aber noch nicht offiziell veröffentlicht wurden. Von den 4.500 Personen, denen 2014 Rehageld zugesprochen wurde, bezog nach STANDARD-Informationen die Hälfte zwei Jahre später noch immer diese Leistung, weitere 15 Prozent waren endgültig in Pension. Nur etwa acht Prozent waren wieder erwerbstätig und zirka 15 Prozent bezogen Arbeitslosen- oder Krankengeld. Rund 200 Personen sind verstorben.

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Wer wegen Problemen mit dem Kreuz nicht mehr als Dachdecker arbeiten kann, kann Umschulungsgeld beantragen und sich auf einen anderen Beruf umschulen lassen.
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Umschulung oft nicht sinnvoll

Ernüchternd fällt auch die Zwischenbilanz bei der zweiten Gruppe aus: den Beziehern von Umschulungsgeld. Das sind Menschen, die zwar als berufsunfähig eingestuft wurden, bei denen aber grundsätzlich eine Umschulung in einen verwandten Bereich möglich wäre. In den Jahren 2014 bis 2016 gab es 880 Personen, bei denen eine solche berufliche Reha als grundsätzlich zweckmäßig erachtet wurde.

Im Zuge von sogenannten "Potenzialanalysen" kam die Pensionsversicherung (PVA) dann aber zu dem Schluss, dass eine Umschulung nur bei 377 Personen tatsächlich sinnvoll sei. In den anderen Fällen hält man beispielsweise den finanziellen Aufwand für zu hoch oder die Arbeitsmarktchancen für zu gering. Tatsächlich begonnen haben nur 231 eine Umschulung, wobei drei Viertel wieder abgebrochen haben. Neue Jobs hatten nur 17 Personen.

Nicht zuletzt wegen dieser Probleme wurde das Rehaprogramm vor wenigen Wochen vom Nationalrat reformiert. Die medizinische und die berufliche Reha soll künftig parallel und nicht hintereinander verlaufen. Weiters soll mit Beratungsangeboten bereits nach längeren Krankenständen und nicht erst beim ersten Pensionsantrag begonnen werden. Und schließlich verliert man den Anspruch auf Rehageld nicht sofort, wenn man erste Arbeitsversuche unternimmt. Ob diese Maßnahmen greifen, wird sich freilich erst in ein bis zwei Jahren zeigen. (Günther Oswald, 14.3.2017)