Eisenstadt – Im Prozess um Untreue- und Bestechungsvorwürfe bei einem Windkraftprojekt des früheren Energiedienstleisters Bewag hat der Schöffensenat am Montag mit der Einvernahme der Angeklagten begonnen. Als Erster wurde einer der Exgeschäftsführer jener Bewag-Tochter befragt, die das Vorhaben in Ungarn realisieren sollte. Dabei ging es zunächst um den Netzanschlussvertrag und das Thema "Sonderzahlungen".

Er habe gewusst, dass Sonderkosten für die Hochegger-Seite (Firmen aus der Hochegger-Gruppe waren als Projektentwickler für das Vorhaben in Ungarn tätig, Anm.) zu zahlen seien, sagte der Manager aus. Die Sonderkosten beliefen sich auf rund 2,1 Millionen Euro. Es habe auch einen Beschluss in einer Generalversammlung Ende 2007 gegeben. Es sei "in ganz Europa so", dass bei der Errichtung von Windparks Netzausbauaktivitäten erforderlich seien, weil die Anbindung eines Windparks eine besondere Belastung darstelle, erläuterte der Angeklagte.

"Keinen einzigen der Investoren gekannt

Der Netzanschluss sei in diesem Fall einem anderen Investor abgelöst worden, der sein eigenes Projekt nicht umgesetzt habe. Um wen es sich gehandelt habe, wisse er nicht – das wisse die Hochegger-Seite. "Wir haben keinen einzigen der Investoren gekannt", betonte er mehrfach auf Nachfragen aus dem Senat.

Der Netzanschluss in Ungarn sei vergleichsweise "sogar günstig" gewesen, berichtete der Manager, der auch die Rechtsabteilung der Bewag leitete. Die Kosten im Nachbarland hätten rund 45.000 Euro pro Megawatt betragen. In Österreich würden 140.000 Euro pro Megawatt verlangt. "Für mich war es immer so, dass der Betrag absolut unbedenklich war von der Höhe her." Die Bewag wollte in Ungarn 44 Windräder errichten.

Der Energiedienstleister hatte sich um einen Anschluss an das Stromnetz direkt beim Windpark in Bogyoszló bemüht. Zunächst sei aber nur der Anschluss im 25 Kilometer entfernten Tét möglich gewesen. Aufgrund des nötigen Leitungsbaus und der erhöhten Kosten wäre das Windkraftprojekt unter diesen Bedingungen nur schwer zu verkaufen gewesen, argumentierte der Angeklagte.

Die Entscheidung, dass man das Projekt mit Hochegger mache, sei seiner Meinung nach vom damaligen Bewag-Vorstand Hans Lukits ausgegangen. "Es war gewünscht, dass dieses Projekt mit Hochegger abgewickelt wird", der "das Projekt gebracht" habe.

Urlaub

Er selbst habe sich dafür ausgesprochen, dass keine Hochegger-Unternehmen, sondern eine andere Firma das Windkraftprojekt in Ungarn fertig entwickeln sollte. Diese Firma hatte bereits einen Windpark fertiggestellt und sei auf dem Gebiet der Entwicklung solcher Projekte erfahren gewesen. In die Gestaltung des im August 2008 mit Hochegger geschlossenen Werkvertrags sei er nicht eingebunden gewesen, den Vertrag habe er jedoch unterschreiben müssen. In der Phase, wo der Vertrag verhandelt worden sei, habe er sich im Urlaub befunden.

Der Angeklagte schied in der Folge aus der Geschäftsführung aus – nach seiner Aussage sei dies keine Konsequenz für seine kritische Haltung gewesen. Er habe sich auf seine Aufgaben in der Rechtsabteilung konzentrieren wollen.

Im Zuge des Verkaufsprozesses – die Eigentümervertreter der Bewag hatten sich inzwischen entschieden, die Windkraftauslandsbeteiligungen zu verkaufen – habe man das Windkraftprojekt "so schnell wie möglich" fertigstellen wollen. Dass das Vorhaben in Ungarn ohne einen behördlich garantierten Stromeinspeistarif nicht rentabel gewesen wäre, bezweifelte der Angeklagte: "Im April 2010 war das Projekt meiner Ansicht nach auch mit dem Marktpreis realisierbar."

Das Gericht hat die bis Anfang April festgelegten Prozesstermine – nächster Verhandlungstag ist Mittwoch – für die Befragung der Angeklagten vorgesehen. Danach sollen, je nach Verfahrensentwicklung, Zeugen befragt werden. (APA, 13.3.2017)