Foto: SOS Mitmensch/Faksimile

Wien/Graz – Mit einem blauen Auge ist Christoph Biró, Chefredakteur der Steiermark-Ausgabe der "Kronen Zeitung", nach seinem umstrittenen Kommentar zur Flüchtlingslage in der Steiermark davongekommen. Sein Strafverfahren wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren ist bereits Ende Jänner vom Wiener Landesgericht für Strafsachen diversionell erledigt worden.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag auf APA-Anfrage bekannt gab, ging Biró auf ein Angebot ein, das ihm der zuständige Richter unterbreitete. Biró erklärte sich demnach bereit, binnen drei Monaten 20.000 Euro einer Flüchtlingshilfeorganisation zu bezahlen. Zudem wurde eine Probezeit von zwei Jahren festgesetzt, innerhalb derer sich der steirische "Krone"-Chef nichts zuschulden kommen lassen darf. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Vorgehen einverstanden.

Recherchen der APA zufolge hat Biró den Betrag bereits auf das Konto von SOS Mitmensch überwiesen. Die Organisation hatte nach seinem Kommentar eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht.

Sollte sich Biró in den kommenden zwei Jahren wohl verhalten und in publizistischer Hinsicht nicht mehr Schwierigkeiten mit dem Strafgesetzbuch bekommen, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Anklage nach Kommentar über Flüchtlinge

Die Staatsanwaltschaft Graz hatte gegen den "Krone"-Chefredakteur Anklage erhoben, nachdem dieser in einem am 26. Oktober 2015 erschienenen Kommentar von angeblichen Übergriffen und Sachbeschädigungen durch Flüchtlinge berichtet hatte. "Junge, testosteron-gesteuerte Syrer" hätten "sich äußerst aggressive sexuelle Übergriffe" geleistet, Afghanen die Sitze in ÖBB-Waggons aufgeschlitzt und ihre Notdurft verrichtet, weil sie nicht auf Sitzen Platz nehmen wollten, auf denen zuvor Christen saßen, tönte Biró. Und weiter: "Horden stürmen die Supermärkte, reißen die Packungen auf, nehmen sich, was sie wollen, und verschwinden wieder."

Polizei und ÖBB dementierten umgehend die angeblichen Vorfälle, von Hilfsorganisationen gab es Kritik an den Aussagen. Biró selbst sprach später von einem Fehler. Er habe das Augenmaß verloren, Zustände überzeichnet und Fingerspitzengefühl vermissen lassen. Von seiner Zeitung wurde Biró wegen des Vorfalls vorübergehend beurlaubt. Nach einer vierwöchigen Auszeit kehrte er in die Redaktion zurück.

In Juristenkreisen sorgte die diversionelle Erledigung für Diskussionen. Biró sei die Möglichkeit geboten worden, sich vor einer Hauptverhandlung und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse "freizukaufen", hieß es.

Diversion von Fall zu Fall

Im Justizministerium betonte man demgegenüber, das Vorgehen des Wiener Landesgerichts für Strafsachen – da die "Krone" ihren Hauptsitz in Wien hat, war die Causa dorthin abgetreten worden – sei rechtlich gedeckt. "Vom Straftatbestand her ist die Diversion in diesem Fall nicht ausgeschlossen", erklärte Ressortmediensprecherin Britta Tichy-Martin. Der Richter habe im Einzelfall zu prüfen, ob dieser einer Diversion zugänglich ist. "Die Schuld des Beschuldigten darf nicht als schwer angesehen werden und dieser muss auch Verantwortung übernehmen", erläuterte Tichy-Martin. (APA, 13.3.2017)