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500 Euro für die Nutzung eines Online-Routenplaners: Konsumentenschützer warnen vor Abofallen.

Foto: REUTERS/Leonhard Foeger

Konsumentenschützer warnen schon seit längerem vor mehreren Seiten, auf denen Online-Routenplaner angeboten werden. Die Nutzung ist nur nach der Registrierung möglich, gleichzeitig schließt man damit ein Abo über 24 Monate ab, für das 500 Euro verlangt werden. Zahlungspflicht besteht laut den Konsumentenschützern jedoch keine. Auch wenn die Anbieter nun sogar mit Pfändung drohen.

Mehrere Seiten mit Routenplaner und Gewinnspiel

Laut der Informationsstelle handelt es sich um Seiten wie routenplaner-maps.online, maps-routenplaner.online oder gps-routenplaner.net. Sie bieten die Berechnung von Routen mit dem Auto oder zu Fuß. Klickt man auf "Route berechnen" wird man aufgefordert eine E-Mail-Adresse anzugeben. Danach soll man "kostenpflichtig bestellen".

Auf den Websites, die alle gleich aussehen, findet sich auf der rechten Seite ein Hinweis, dass man eine Mitgliedschaft über 24 Monate um 500 Euro abschließt. Das soll auch dann gelten, wenn man nur bei einem vorgeblich "kostenlosen Gewinnspiel" mitmachen will, das auf der Seite beworben wird. Hier winken angeblich ein Navigerät und eine Reise für zwei Personen auf die Malediven.

Experten raten E-Mails zu ignorieren

Geht ein Nutzer nicht auf die Forderung ein, erhält er nicht nur Abmahnschreiben, sondern in weiterer Folge auch eine Nachricht mit "Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände". Die Beratungsstellen Watchlist Internet und Internet Ombudsmann warnen davor, den Betrag zu bezahlen. "Eine tatsächliche Pfändung ist nicht zu erwarten und wäre außerdem nicht rechtens", erklärt Thorsten Behrens, Projektleiter der Watchlist Internet, in einer Aussendung. "Die Rechnungen, Mahnungen und Pfändungsandrohungen sollten auf keinen Fall bezahlt werden, da die Anbieter der Routenplaner zahlreiche gesetzliche Vorschriften verletzen."

Allgemein gilt: damit im Internet ein Vertrag rechtens zustande kommt, muss sich der Kostenhinweis direkt oberhalb der Schaltfläche zum Bestellen befinden oder gleichartig beschriftet sein. Zudem müssen Kunden über die genaue Kostenaufgliederung, Laufzeit und Kündigungsfristen aufgeklärt werden. Im konkreten Fall sei es auch irreführend, dass mit der Teilnahme am Gewinnspiel gleichzeitig ein Abo abgeschlossen wird.

Auf der Website der Watchlist Internet gibt es weitere Informationen über bekannte Betrugsmaschen im Internet und wie man seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden kann. Sollte man bei einer Zahlungsforderung nicht sicher sein, ob diese rechtmäßig ist, kann man sich an den Internet Ombudsmann wenden. (br, 14.3.2017)