Hubert Gorbach muss auf seine Politikerpension warten.

Foto: Matthias Cremer

Bregenz/Wien – Hubert Gorbach mag es schnell. 2005, damals Verkehrsminister und Vizekanzler in der Regierung Schüssel II, wollte er eine Tempo-160-Teststrecke auf der Tauernautobahn und für sich ein Blaulicht.

Als er 2007 seine politische Karriere wegen Wahlschlappen des BZÖ, zu dem er aus Treue zu Jörg Haider gewechselt war, beendete, wollte er rasch Karriere in der Privatwirtschaft machen. Sein Intermezzo als Manager bei der Walter-Klaus-Holding, die 2005 die Bodensee-Schifffahrt von der ÖBB gekauft hatte, dauerte nur drei Monate.

Gorbach machte sich nach dem schnellen Abgang mit der Gorbach Consulting GmbH selbstständig. Sein Portfolio: Beratung im Technologiebereich und "Vermittlung von Geschäften und Gegengeschäften jeder Art, national wie international". Von besten Beziehungen zu Businessmen in Osteuropa war zu lesen. Gorbach war nach eigenen Angaben vielbeschäftigt, eilte von einem Termin zum anderen. Für Pferd und Weinkeller bliebe ihm kaum Zeit, bedauerte er.

Einstieg als Lobbyist

Für eine sprachlich und moralisch missglückte Art der Geschäftsanbahnung erntete Gorbach Schelte und Häme. In einem Brief (auf Vizekanzlerpapier) an den britischen Finanzminister Alistair Darling bezeichnete er Vorarlberg als "too small" für sein Lobbyinggeschäft.

Ganz so toll dürften die Geschäfte nicht gelaufen sein. Im Oktober 2015 ließ Gorbach seine GmbH in ein Einzelunternehmen umwandeln. Zu einem solchen Schritt raten Steuerexperten, wenn in naher Zukunft die Betriebsschließung geplant ist.

Pension mit 65

Im Jänner 2016 beantragte der damals 59-Jährige seine Politikerpension als Vorarlberger Landespolitiker (1989 bis 2003), als Bundespolitiker hatte er keinen Anspruch. Was Gorbach übersah: 2010 wurde das Bezügegesetz in Vorarlberg geändert, Politiker gehen wie Normalsterbliche mit 65 in Pension, nicht mehr wie zuvor mit 56,5 Jahren. Landesregierung und Landesverwaltungsgericht bremsten den potenziellen Frühpensionisten ein. Frühestens mit 62 Jahren könne er in Pension gehen, mit Abschlag von 13 Prozent.

Altlandesrat Gorbach sah einen "massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte" und eilte zum Verfassungsgerichtshof, das Bezügegesetz sei gleichheitswidrig, verstoße gegen die Verfassung. Das Höchstgericht gab ihm nicht recht. Will Gorbach in den Genuss der gesamten Pension von 11.000 Euro brutto (monatlich) kommen, muss er sich bis 2021 gedulden. (Jutta Berger, 14.3.2017)