Beschwerde von Hubert Gorbach wurde abgelehnt.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Nun ist es offiziell. Der Verfassungsgericht versandte am Mittwoch seine Entscheidung in der Causa Gorbach. Die Behandlung der Beschwerde gegen die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes wurde abgelehnt. Das Höchstgericht begründet die Ablehnung mit "keiner hinreichenden Aussicht auf Erfolg".

Hubert Gorbach, von 1989 bis 2003 Vorarlberger Landtagsabgeordneter und Landesrat, hatte in der Beschwerde die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger und auf Unversehrtheit des Eigentums gerügt. Diese Rechte sah er durch die Abweisung seines Antrags auf rückwirkende Pensionsauszahlung durch die Landesbehörde verletzt.

Keine Pension rückwirkend

Im Jänner 2016 beantragte der damals 59-jährige Gorbach bei der Vorarlberger Landesregierung die rückwirkende Auszahlung der Politikerpension ab 1. Februar 2013. Er berief sich dabei auf die frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, die einen Pensionsbezug ab dem Alter von 56,5 Jahren ermöglichte. 2010 allerdings wurde das Gesetz geändert, das Pensionsantrittsalter auf 65 Jahre hinaufgesetzt. Die Vorarlberger Landesregierung und das Landesverwaltungsgericht wiesen den Pensionsantrag daher ab.

Gegen diese Abweisung brachte Gorbach eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, weil die diesbezüglichen Bestimmungen des Vorarlberger Bezügegesetzes verfassungswidrig seien. Gorbach, der für die FPÖ und später für das BZÖ zwischen 2003 und 2007 in der Bundesregierung saß, bekommt seine Pension als Landespolitiker ab 2021. Wenn er von den 11.000 Euro brutto einen Abschlag von 13 Prozent in Kauf nimmt, kann er bereits mit 62, so alt wird er im Juli 2018, in Pension gehen. Als ehemaliger Bundespolitiker hat er keinen Pensionsanspruch. (Jutta Berger, 15.3.2017)