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Die meisten Freiberufler beziehen ihre Pension von einer Sozialversicherung. Eigene Regeln gelten etwa für Rechtsanwälte und Notare.

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Wien – Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten. Das sind Beispiele für Berufsgruppen, in denen es viele freiberuflich Tätige gibt. Ihre Pensionsvorsorge steht teilweise auf anderen Beinen als jene von klassischen Angestellten. Aber nicht jeder, der einen dieser Berufe ausübt, muss das freiberuflich tun – so gibt es etwa in Spitälern ja auch angestellte Ärzte.

In Summe kann man sagen, dass die meisten Freiberufler – ähnlich den Angestellten – ihre Pension aus einer Sozialversicherung beziehen, in die über die Jahre hinweg einbezahlt wird. Zusätzlich gibt es – je nach Berufsgruppe und dazugehöriger Kammer – größere oder kleinere Wohlfahrtsfonds, aus denen eine Zusatzpension ausgeschüttet wird.

Eine Ausnahme bilden hier die Rechtsanwälte und Notare. Sie haben gänzlich andere Systeme. Bis vor wenigen Jahren hatten auch freiberufliche Architekten ein eigenes Modell – sie sind Ende 2012 aber in die Pflichtversicherung nach dem Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz zurückgekehrt.

Unterschiede je nach Bundesland

Das System der Rechtsanwälte setzt sich grundsätzlich aus zwei Komponenten zusammen. Einerseits das Umlageverfahren, in das jeder freiberufliche Anwalt einen vorgeschriebenen Beitrag einzahlen muss. Aus diesem Topf bekommt jeder Anwalt in der Pension den gleichhohen Betrag ausgezahlt. Das Pensionsantrittsalter liegt zwischen 65 und 70 Jahren. "Wer seinen Ruhestand früher antritt, muss Abschläge hinnehmen", sagt Armenak Utudjian, stellvertretender Präsident der österreichischen Rechtsanwälte. Die Basisaltersrente aus diesem Topf beträgt derzeit 2450 Euro für Wien. Da die Beträge für das Umlageverfahren von den Rechtsanwaltskammern (jedes Bundesland hat eine) eingehoben werden, variieren die ausgezahlten Beträge nach Bundesland.

Seit rund 15 Jahren gibt es eine Zusatzpension aus einem kapitalgedeckten System. Die Beiträge für diesen Topf werden von den Kammern eingehoben und von einem Kammergremium gesammelt veranlagt. Vier Risikogruppen stehen hierfür zur Auswahl.

Damit das System funktioniert, ist jeder Anwalt verpflichtet, sich an der Standespension zu beteiligen. Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann eine Senkung seiner Beiträge beantragen. "Wir sind froh, dass wir mit unserem System frei von jeglichem Staatseinfluss sind", betont Utudjian. Einen Zuschuss vom Staat (zuletzt 18 Millionen Euro) gibt es lediglich mit der Pauschalvergütung, die dafür geleistet wird, dass Anwälte auch Personen vertreten, die sich keinen Anwalt leisten können.

Die Notare sind zwar Mitglieder im Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Sie stellen dort aber eine eigene Gruppe dar und finanzieren ihre Pensionen selbst. Einen Bundesbeitrag gibt es nicht. Alle Notare sind verpflichtet, in dieses System einzuzahlen. Aus diesem Topf werden die Alterspensionen gespeist. Die Höhe der Beiträge ist einkommensabhängig. Die Auszahlungen sind nach oben hin degressiv gestaltet. (Bettina Pfluger, 20.3.2017)