Klagenfurt – Im zweiten Rechtsgang des Hypo-Prozesses um die zweite Tranche der Vorzugsaktien am Landesgericht Klagenfurt hat der Schöffensenat am Donnerstag die Causa Sonderdividende, für die der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche im Vorjahr aufgehoben hat, ausgeschieden und auf 21. April vertagt. Für die rechtskräftigen Schuldsprüche bei Put-Optionen wurde das Strafmaß bei allen Angeklagten reduziert.

Der Schöffensenat hatte Josef Kircher zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt. Wolfgang Kulterer hatte eine Zusatzstrafe von einem Jahr erhalten, Siegfried Grigg dreieinhalb Jahre unbedingt und Tilo Berlin 26 Monate unbedingt.

Neues Strafausmaß

Für Kircher beträgt die neue Strafe nun 26 Monate, davon 19 Monate bedingt, für Kulterer sechs Monate Zusatzstrafe, für Grigg 26 Monate, davon 18 Monate bedingt und für Berlin 14 Monate, davon zehn Monate bedingt. Richterin Ute Lambauer als Vorsitzende des Schöffensenats erklärte, dass die Änderung des Strafrahmens und die Dauer des Verfahrens berücksichtigt worden seien. Die Angeklagten gaben zum Teil keine Erklärung ab oder verlangten drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die neuen Strafen sind daher nicht rechtskräftig.

Neue Strafe auch für Flick-Stiftung

Neu bemessen wurde auch die Strafe für die Flick-Stiftung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Sie hätte 600.000 Euro bezahlen sollen, bei der Neubemessung wurde diese Summe auf 400.000 Euro reduziert, dazu wurde die Hälfte bedingt nachgesehen. Lambauer begründete dies damit, dass die Stiftung vorher noch nie in Erscheinung getreten sei und tatkräftig zur Aufklärung beigetragen habe.

Einvernehmen zur Sonderdividende

Zuvor waren alle vier Angeklagten zur Sonderdividende einvernommen worden. Kircher sagte, der Vorstoß für eine Sonderdividende sei im Frühsommer 2007 von Kulterer gekommen, der zu diesem Zeitpunkt Vorstandsmitglied der Flick-Privatstiftung und im Aufsichtsrat der Hypo-Bank Alpe Adria war. Man habe dieses Thema dann diskutiert und im Juli 2007 in Erwägung gezogen, allen Vorzugsaktionären eine Sonderdividende auszuschütten und ihnen eine diesbezügliche Absichtserklärung zu schicken, sagte Kircher.

Kulterer selbst sagte dazu, aufgrund der Herabstufung des Ratings der Bank und der entsprechenden Auswirkungen auf das Zinsniveau habe man über eine risikoadäquate Verzinsung der Vorzugsaktien nachdenken müssen. Entsprechende Anfragen seien nicht nur von der Flick-Privatstiftung, sondern auch von anderen Investoren gekommen. Diesen Wunsch habe er an die Hypo weitergeleitet, habe aber nie eine Dividendenerhöhung gefordert, das wäre auch gar nicht möglich gewesen. Mit dem Gewinnverteilungsvorschlag, in dem die Sonderdividende beschlossen wurde, habe er nichts mehr zu tun gehabt. Er sei im Oktober 2007 aus der Bank ausgeschieden und mit diesem Thema dann nicht mehr befasst gewesen, so Kulterer. Der Beschluss zur Sonderdividende fiel im April 2008. Insgesamt wurden 2,5 Millionen Euro unter diesem Titel ausgeschüttet.

Dividende bei Kauf in Aussicht gestellt

Grigg erklärte, von der Sonderdividende das erste Mal in der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung der Hypo Leasing, welche die Vorzugsaktien aufgelegt hatte, im April 2008 gehört zu haben. Für ihn sei das neu gewesen, und er habe daher eine diesbezügliche Frage im Aufsichtsrat gestellt. Darauf habe Kircher laut Protokoll geantwortet, dass man dies den Aktionären bereits beim Aktienkauf in Aussicht gestellt habe. Grigg meinte, es hätte auch keinerlei Auswirkungen gehabt, wenn er dagegen gestimmt hätte. Er hätte rechtlich keine Möglichkeit gehabt, die Sonderdividende zu verhindern.

Berlin, zum fraglichen Zeitpunkt Vorstandsvorsitzender, sagte, er habe in der genannten Sitzung für die Bonifikation gestimmt, aber die Diskussion davor nicht in eine bestimmte Richtung gedrängt. Von der gefällten Entscheidung seien schließlich alle überzeugt gewesen.

Kircher hatte erklärt, sowohl Grigg als auch Berlin seien lang vor dieser Sitzung über die Sonderdividende informiert gewesen. Das stellten beide in Abrede. Die Verhandlung wurde auf 21. April vertagt. (APA, 16.3.2017)