Der One-Stop-Shop bei einer Firmengründung kommt eher langsam.

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Wien – Ganz so modern und elektronisch, wie von der Regierung angepeilt, wird die Firmengründung offenbar doch nicht. Zwar sieht die Regierungsvorlage zum Deregulierungsgesetz, die am Montagnachmittag im Verfassungsausschuss des Nationalrats debattiert wird, vor, dass künftig in "über 80 Prozent der Fälle" eine "E-Gründung", also eine vollelektronische Betriebsgründung, möglich sein sollte. In der Praxis werden die physischen Behördenwege aber nur bei der Anmeldung von Einpersonenunternehmen (EPU) im freien Gewerbe durch Handysignatur oder Bürgerkarte ersetzt.

GmbH-Gründungen hingegen bleiben vorerst weiterhin analog. Denn was an Urkunden und Dokumenten – wie etwa die Musterzeichnung – für eine Eintragung im Firmenbuch notwendig ist, wird mit dem umfangreichen Sammelgesetz nicht vollständig auf elektronisch umgestellt. Die Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals bei der Bank etwa kann von der Bank über den Elektronischen Rechtsverkehr ans Firmenbuchgericht übermittelt werden, muss aber nicht, bemängelt man in der Wirtschaftskammer.

One-Stop-Shop

Daran dürfte erst die geplante Aufrüstung des Unternehmensserviceportals (USP) des Finanzministeriums zum One-Stop-Shop für Unternehmen etwas ändern. Denn im USP sollen die Arbeitsprozesse von der Meldung bei der Behörde bis zur elektronischen Zustellung des Antwortschreibens automatisiert werden, wie es in den Erläuterungen zum Gesetz heißt.

Eine Restzuständigkeit wird auch den Notaren eingeräumt. Ihre Dienste soll ein E-Gründer einer "Standard-GmbH" – darunter versteht der Gesetzgeber eine Einpersonengesellschaft, bei der der Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer fungiert – zwar nicht mehr in Anspruch nehmen müssen, denn die Handysignatur ist künftig gleichwertiger Ersatz für die notarielle Beglaubigung. Wer dennoch Notariatsdienste in Anspruch nimmt, etwa bei rechtlicher Unerfahrenheit oder weil nicht klar ist, ob der Firmenwortlaut zulässig ist, bekommt es billiger: Der entsprechende Notariatstarif wird um rund 95 Prozent gesenkt. Wahnsinnig viel ersparten sich Gründer dadurch aber nicht, nörgelt man in der Kammer, denn dies koste derzeit gerade einmal 50 Euro.

Wer sich eines Notars bedient, kann dort (über ein Anderkonto) auch gleich die Stammeinlage einzahlen, was zumindest einen weiteren Amtsweg obsolet macht.

Verpflichtende E-Zustellung

Wesentliche Voraussetzung für digitalisierte Behördenwege ist freilich die E-Zustellung. Sie soll, wie berichtet, ab 2020 verpflichtend sein für Unternehmen und grundsätzlich auch Privatpersonen offenstehen. Der gelbe Zettel nach dem dritten erfolglosen Zustellversuch für einen RSa-/RSb-Brief oder Bescheid soll dann passé sein. Noch nicht restlos geklärt wurde dabei aus Sicht der Wirtschaftsvertreter allerdings das Problem von Abwesenheiten, sei es durch Urlaub, Dienstreise, Krankheit, Hackerangriff oder Computerabsturz: Wie weist der Unternehmer nach, dass er abwesend ist oder dass eine Zustellbenachrichtigung nicht angekommen ist? Beim analogen Brief ist das genau geregelt: Man meldet dies bei der Post, und Behördenpost muss somit von Amts wegen warten. Der E-Brief soll laut Gesetz "an dem der Rückkehr an eine der Abgabestellen folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam werden, an dem das Dokument abgeholt werden könnte", heißt es in den Erläuterungen.

Vorbehaltlich allfälliger Änderungen – bis Freitagnachmittag konnten die Parteien Abänderungsanträge einbringen – werden Unternehmer beim Arbeitnehmerschutz entlastet: Arbeitnehmerschutzbestimmungen müssen im Betrieb künftig weder in Papierform noch elektronisch abrufbar gehalten werden.

Und: Das Beratungsgespräch gemäß Neugründungsförderungsgesetz können neue Selbstständige künftig sowohl bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft als auch bei der Wirtschaftskammer absolvieren. Ersatzlos gestrichen werden mit der Verwaltungsdigitalisierung auch die Meldungen ans Finanzamt, welcher Wohnsitz der für die Finanzbehörden relevante ist. (Luise Ungerboeck, 18.3.2017)