Wien/Schwechat – Die umstrittene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat ist um eine Facette reicher. Nun ermittelt die Wiener Staatsanwaltschaft laut Kurier gegen zwei der drei Richter.

Geprüft werde der Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt, bestätigt eine Sprecherin dem STANDARD. Inhaltlich gehe es um Befangenheit. Ermittelt wird demnach gegen zwei Verdächtige und weitere Unbekannte.

Die Vorwürfe gegen die Richter seien vor einigen Wochen über die "Whistleblower-Hotline" der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingegangen, berichtete der "Kurier". Diese habe sich für nicht zuständig erklärt und die Causa deshalb an die Wiener Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Unverständnis bei Global 2000

Bei der Umweltschutzorganisation Global 2000 stößt das nicht überraschend auf Unverständnis. Immerhin gewichteten die Verwaltungsrichter bei ihrer Begründung des Baustopps den dadurch steigenden CO2-Ausstoß als schwerwiegender als alle wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Vorteile einer dritten Piste. Sie hätten damit Klimapolitik gemacht, lautete ein häufiges Argument der Kritiker.

Über das Urteil könne fachlich diskutiert werden, sagt Reinhard Uhrig von Global 2000. Für äußerst bedenklich hält er hingegen, "dass hier ein Ermittlungsverfahren gegen unabhängige Richter eingeleitet wird, weil gewissen Interessengruppen das Erkenntnis vom 2. Februar missfällt". Dass das beim Flughafen Wien, der die dritte Piste schon seit Jahren fordert, der Fall ist, stellten die Betreiber von Anfang an klar. Man werde Rechtsmittel einlegen, hieß es unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung in der zweiten Februarwoche. Am Donnerstag will man Details dazu bekanntgeben.

Kritik am Gericht

Heftig diskutiert wurde auch, ob das Erkenntnis juristisch halten würde. Die Meinungen dazu sind geteilt. Wissen wird man es erst, wenn dies Verwaltungs- und vermutlich Verfassungsgerichtshof überprüft haben werden. Seither reißt aber auch die heftige Kritik am Bundesverwaltungsgericht als Ganzem und an den drei Richtern, die als Senat entschieden haben, nicht ab. Zwei von ihnen waren vorher im Umweltministerium, ein dritter Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe. Hinterfragt werden sowohl der Bestellmodus als auch die Ausbildung der Richter der jungen Behörde, die erst mit Jänner 2014 ins Leben gerufen wurde.

In juristischen Kreisen ist aber auch eine Debatte losgebrochen, ob eine "Wertungsfrage" bei einer von der Politik unabhängigen Behörde, eben dem Bundesverwaltungsgericht, gut aufgehoben sei. Immerhin könne eine Entscheidung davon abhängig sein, welche Richter gerade dem Senat zugeteilt sind.

Die Frage, ob der Richtersenat befangen gewesen sei, kam schnell aufs Tapet. Verfassungsrechtler Heinz Mayer erklärte im ORF-Radio nun, er könne von außen jedenfalls nicht erkennen, dass schwerwiegende Mängel vorlägen, schon gar nicht strafrechtlich relevante. Grundsätzlich ist die Frage, ob Richter aufgrund eines persönlichen Naheverhältnisses nicht an einem Spruch beteiligt sein sollten, im Verfahren selbst geltend zu machen, also bei dem betroffenen Richter. Triftige Gründe wären etwa eine Parteienstellung, aber auch "sonstige wichtige Gründe, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen". Tatsächlich musste sich der Senat im Zuge des Verfahrens mit einem Befangenheitsantrag auseinandersetzen, vorgebracht von Fluglärmgegnern. Der Senat hat das damals verneint. (Reuters, rebu, 22.3.2017)