Wien – Es ist eine etwas ungewöhnliche Situation. Für die niederösterreichische Ärztekammerwahl, die am 1. April stattfindet (davor können die Stimmen per Briefwahl abgegeben werden), tritt erstmals eine FPÖ-nahe Liste an – sie nennen sich "Die freien und unabhängigen Ärzte". Mit im Team ist der derzeit fraktionslose Internist und Nationalratsabgeordnete Marcus Franz. Begonnen hat Franz seine Politikerkarriere beim Team Stronach, er wurde von Reinhold Lopatka (ÖVP) kurzfristig für die Schwarzen abgeworben, ehe man dann wieder getrennte Wege ging und Franz seither als "wilder Abgeordneter" im Hohen Haus tätig ist.

Die Kandidatur von Franz bei der Wahl der Standesvertretung veranlasste die Freiheitlichen vergangene Woche zu einer Richtigstellung: Der Internist sei kein Parteimitglied und kandidiere daher nicht für die FPÖ, sondern bloß als unabhängiger Kandidat für eine unabhängige Liste.

Eine Woche später schaut die blaue Welt ein wenig anders aus. Der niederösterreichische Abgeordnete Walter Rosenkranz erinnert via E-Mail – mit Parlamentsbriefkopf – an die bevorstehenden Ärztekammerwahlen. Das Schreiben, das dem STANDARD vorliegt, beinhaltet Wahlwerbung für die freiheitlichen Ärzte und einen Appell von Rosenkranz. Er schreibt: "Als Abgeordneter zum Nationalrat und als Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich ersuche ich Sie um Ihre Stimme bei der Ärztekammerwahl Niederösterreich für die ,Freiheitlichen und Unabhängigen Ärzte'."

Nicht mehr als 50 Mails

Eine persönliche Wahlempfehlung des Abgeordneten ist nicht illegal, jedoch ein Grenzfall. "Denn Ärztekammerwahlen sind keine allgemeinen Wahlen", erklärt Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz. Der Fall sei nicht genau geregelt, denn eigentlich dürfte die Arbeit im Klub nur Parlamentstätigkeiten betreffen. Allerdings wäre es erlaubt, wenn der Abgeordnete für seinen Wahlkreis wirbt oder Werbung verschickt.

Explizit geregelt ist aber ein anderer Aspekt: das elektronische Versenden von Direktwerbung. Laut Telekommunikationsgesetz darf ohne Zustimmung keine Direktwerbung via E-Mail oder SMS verschickt werden. Gleichzeitig dürfen nicht mehr als 50 Empfängerkreis derartige Werbeinhalte ohne Genehmigung erhalten.

Diese Erfahrung machte auch Thomas Szekeres, Wiener Ärztekammer-Präsident. Er verschickte einen Newsletter seiner Fraktion über den Verteiler der Wiener Standesvertretung und wurde prompt angezeigt. Eine Strafzahlung droht. (mte, 23.3.2017)