Wien – Einige besorgte Arbeitgeber wollen rechtzeitig gewappnet sein, viel Zeit bleibt aber nicht mehr: Die Rede ist vom Karfreitag, genauer gesagt von dessen Vorbereitung. Auch wenn es nicht ganz wahrscheinlich ist, könnte eine Gerichtsentscheidung für viel Betriebsamkeit sorgen. Derzeit beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof nämlich mit der Frage, ob es sich bei der derzeitigen Regelung um eine Diskriminierung handelt. Denn frei haben am Karfreitag nur Angehörige der evangelischen Kirche.

Ein Arbeitnehmer ohne religiöses Bekenntnis hatte vom Dienstgeber ein Feiertagsentgelt von 109,09 Euro verlangt. Das Oberlandesgericht Wien folgte vor knapp einem Jahr tatsächlich der Argumentation des Klägers und bejahte eine Diskriminierung von Nichtprotestanten. Der Arbeitgeber berief, weshalb nun der OGH am Zug ist. Laut Auskunft eines Sprechers gibt es derzeit keinen Termin für eine Entscheidung, somit könne auch nicht mitgeteilt werden, ob vor oder nach Karfreitag Recht in dieser Sache gesprochen werde. Möglich wäre auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof.

Könnte kostspielig werden

Im Extremfall könnte der OGH somit am Gründonnerstag entscheiden, dass der Karfreitag für alle Österreicher zum Feiertag erklärt wird, meint Rechtsanwältin Kristina Silberbauer. Das könnte kostspielig werden, weil Arbeitnehmer extra bezahlt werden müssten. Weit schlimmer wäre, wenn die Beschäftigten wegen des Feiertags zu Hause blieben. Vorkehrungen seien auf jeden Fall ratsam, meint Silberbauer. Dienstpläne sollten entsprechend adaptiert werden. "Nichts zu tun kann keine Lösung sein."

Der Fall selbst ist ziemlich umstritten. Mehrere Experten hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien nicht überzeugt, wie diese in Fachkommentaren dargelegt haben. Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Mazal beispielsweise erachtet den Zugang des Gerichts als "methodisch problematisch" und schlussfolgert: "In der Anerkennung eines zentralen religiösen Bedürfnisses liegt keine Benachteiligung von Personen, die dieses religiöse Bedürfnis nicht haben."

Schadenersatz der Republik

In dem Fall geht es aber noch um eine weitere juristische Delikatesse: Es geht um die Frage, ob der Staat schadenersatzpflichtig ist. Derartige Ansprüche können entstehen, wenn ein Mitgliedstaat EU-Recht nicht oder mangelhaft umsetzt. Beatrix Karl, frühere Justizministerin (ÖVP) und Arbeitsrechtsexpertin, meint, dass im aktuellen Fall der Kläger wegen der Versäumnisse des Gesetzgebers Schadenersatz von der Republik einfordern könnte. Auch Mazal ist davon überzeugt, dass sich das Oberlandesgericht mit der Frage der Kompensation hätte beschäftigen müssen. (Andreas Schnauder, 23.3.2017)