Berlin – In Deutschland soll es bald ein bundesweites Korruptionsregister geben, um betrügerische Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die Ressortabstimmung über einen entsprechenden Gesetzentwurf sei abgeschlossen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Freitag aus Regierungskreisen. Das Kabinett solle darüber in Kürze entscheiden.

"Ehrliche Arbeit muss sich lohnen. Bestechung, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz dürfen sich nicht lohnen", erklärte Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Firmen, die solche schwere Wirtschaftsdelikte begangen haben, dürften nach ihren Worten nicht mehr von öffentlichen Aufträgen und damit Steuergeldern profitieren. Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Wert von bis zu 300 Milliarden Euro, was rund zehn Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht.

Elektronische Abfrage

Das Gesetz sieht eine Liste von Firmen vor, die Wirtschaftsstraftaten begangen haben. Solche Unternehmen sollen fünf Jahre und in weniger gravierenden Fällen drei Jahre keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten. Das vom Bundeskartellamt geführte Register sollen öffentliche Auftraggeber elektronisch abfragen können. "Damit schließen wir die Schwarzen Schafe aus und schützen so vor allem die weit überwiegende Zahl der Unternehmen, die sich an die Regeln halten", erklärte Zypries.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben. Zwar eröffnet schon das geltende Vergaberecht die Möglichkeit, korrupte Firmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Doch das fällt in der Praxis schwer. In Ländern wie Berlin, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen gibt bereits solche Register – allerdings mit unterschiedlichen Kriterien und Regeln.

Das bundesweite Register soll Unternehmen umfassen, deren Manager wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, die dem Unternehmen zuzurechnen sind. Auch Strafbefehle und Bußgeldentscheidungen werden von Staatsanwaltschaften, Kartell- und anderen Behörden gemeldet. Geplant sind zwei Schwellenwerte: einen Auftragswert von 30.000 Euro und eine Strafhöhe ab einem Bußgeld von 2.500 Euro. Automatisch ausgeschlossen werden sollen Firmen, denen schwere Straftaten zur Last gelegt werden, etwa Geldwäsche, Betrug, Bildung einer terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Freiheitsberaubung und Steuerhinterziehung. Firmen sollen aber die Möglichkeit haben, mit glaubhaften "Selbstreinigungsmaßnahmen" wie internen Kontrollen und Vorsorgemaßnahmen gestrichen zu werden. (APA, 24.3.2017)