Wien/San Francisco – Bisher ging die Stadt Wien nur "höchst selten" mit Anzeigen gegen einzelne Airbnb-Vermieter vor. Besser funktionierten bis jetzt laut MA-23-Chef Himpele "Erinnerungen", nach denen Vermieter ihre Ortstaxe abgeführt und ihre Statistikmeldung getätigt hätten.

Die Gastgeber- also Jene, die ihre Wohnung über Plattformen anbieten -, müssen von Gesetzeswegen die Nächtigungsstatistik monatlich an die MA 23 liefern und der MA 6 die Ortstaxe abliefern.

500 Hotels

Bevor die Online-Plattformen eine größere Rolle spielten, kannte man die Vermieter. Hotels, von denen es an die 500 in Wien gibt, haben eine hohe Meldemoral, so Himpele, Ferienwohnungsanbieter ab zehn Betten bräuchten einen Gewerbeschein. "Ein Hotel finde ich. Aber: Jetzt kommen Wohnungen die im Extremfall nur ein Mal für eine Nacht vermietet werden – wie finde ich die?", so der leitende Beamte.

Daher hat die Stadt Wien als Hilfestellung für die Sharing-Vermieter eine Infoseite eingerichtet. Dort finden sich alle Infos zu Pflichten und auch ein Ortstaxerechner. "Der Punkt: Wenn ich jede einzelne Wohnung recherchiere, habe ich wesentlich mehr Kosten als Einnahmen. Das macht wenig Sinn. Es handelt sich meist um Kleinstbeträge", sagte Himpele mit Verweis auf eine "vergleichsweise niedrige Ortstaxe". Daher brauche man die Daten, anders sei die Sache mit einem realistischen Aufwand nicht zu regeln. Und prinzipiell seien die Gesetze klar: "Man muss sich ans Melderecht halten, man muss die Nächtigungsstatistik und die Ortstaxe abgeben, man muss selbstverständlich Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen, und man muss sich an das Gewerberecht halten."

Werden dem Wohnungsmarkt Mietwohnungen entzogen? "70 Prozent der Vermietungen sind ganze Wohnungen, nicht nur Zimmer. Was wir nicht wissen ist, ob diese Wohnungen für drei Wochen, drei Monate oder ganzjährig über Plattformen vermietet werden. Man wisse auch nicht, warum eine Wohnung nicht verfügbar ist – wird sie gerade vom Gastgeber selbst bewohnt oder doch vermietet. Das ist das Problem, das wir haben." Teilweise verwendeten auch größere Vermieter, die einen Gewerbeschein haben, die Plattformen als Werbeplattformen für ihre Unterkünfte. Wien habe aber eine unterdurchschnittliche Anzahl von Ferienwohnungsvermietungen im Vergleich zu anderen Städten: Der Grund sind die Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen, die auf diese Weise nicht untervermietet werden dürfen.

Ist Wien für eine Obergrenze an Vermiettagen über die Plattformen wie beispielsweise Amsterdam? "Das würde eigentlich der Logik der Sharing-Economy entgegenkommen, aber auch hier gibt es das Problem der Kontrollierbarkeit – Daten aller Plattformen sind nötig – und es braucht auch eine Rechtsgrundlage, weil es sich dabei um eine Einschränkung des Eigentumsrechts handelt.

Das sind alles Dinge, die sich die Stadt Wien laut Himpele vorbehält. "Wir schauen da gegebenenfalls hin: Wenn die Anzahl in Wien so hoch wird, dass sich Probleme ergeben." Eine Zahl wollte Himpele nicht nennen. Er verwies auf eine Umfrage des Tourismusverbandes, wonach sich die Wiener Bevölkerung derzeit nicht am Tourismus stört. Der Wohnungsmarkt sei wegen des Wachstums in Wien angespannt, daher gebe es ein permanentes Monitoring. Zuletzt stagnierte die Zahl der Plattform-Vermietwohnungen laut MA 23. (APA, 29.3.2017)