Budapest/Straßburg – Das ungarische Innenministerium (BM) hat nach eigenen Angaben bisher keine offizielle Benachrichtigung über eine "angebliche" Verfügung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) erhalten, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. Damit dementierte das Ministerium Angaben des Ungarischen Helsinki-Komitees.

Demnach unterband der beim Europarat angesiedelte EGMR per einstweiliger Verfügung die Überführung von acht Minderjährigen und einer schwangeren Asylwerberin aus einem Flüchtlingslager in ein Container-Dorf an der ungarischen Südgrenze. Da in keinem einzigen Fall hinsichtlich der Überführung von Flüchtlingen eine Entscheidung getroffen worden sei, gebe es auch keinen Grund für eine Aufhebung, zitierte die amtliche Ungarische Nachrichtenagentur MTI aus der Aussendung.

"Übereifrige Aktion" und "prinzipienloser Angriff"

Das Innenministerium bezeichnet die "übereifrige Aktion" des Helsinki-Komitees, in dem Fall der Flüchtlinge vor den EGMR zu ziehen, als "prinzipienlosen Angriff" auf das am Dienstag in Kraft getretene, neue ungarische Asylgesetz und damit auf den verstärkten juristischen Grenzschutz.

Das Helsinki-Komitee wies auf APA-Anfrage alle Angriffe seitens des Innenministeriums zurück und beharrte auf den Angaben zur einstweiligen EGMR-Verfügung zum Stopp der Überführung der betroffenen Flüchtlinge in das Container-Dorf.

Laut den neuen Bestimmungen in Ungarn sollen Asylwerber nur noch an der Südgrenze in Container-Lagern in Röszke und Tompa untergebracht werden. Dies betrifft auch unbegleitete Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren. Die Zwangsunterbringung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag. Bis dahin könnten die Menschen die sogenannte Transitzone nur in Richtung Serbien verlassen, hatte die Regierung erklärt. Das pauschale Festhalten von Asylwerbern verstößt nach Ansicht von Juristen gegen internationales Recht. (APA, 29.3.2017)