Nationalbank und FMA werden weiter gemeinsam aufpassen.

Foto: OeNB

Wien – Lang wurde diskutiert, gestritten und nachgedacht, eine von Finanzministerium (ÖVP) und Kanzleramt (SPÖ) beschickte Arbeitsgruppe hat verschiedene Szenarien erarbeitet – und nun bleibt bei der österreichischen Bankenaufsicht alles beim Alten. Jedenfalls organisatorisch betrachtet. Denn: Anfang dieser Woche haben SPÖ und ÖVP in einem Arbeitsgespräch jene Varianten endgültig vom Tisch gewischt, die eine Zusammenlegung der Aufsichtsagenden bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) oder bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA vorgesehen hätten.

Beide Institutionen werden also auch weiterhin für die Aufsicht der Geldhäuser zuständig bleiben – allerdings soll es zu einer Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit für die Beaufsichtigten kommen, und zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren.

Parlament entscheidet im Herbst

Die Details zur Reform wollen die Verhandler aus Finanzministerium und Kanzleramt nun erarbeiten. Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums erarbeitet das Ministerium derzeit mit Nationalbank, FMA und Bundeskanzleramt einen "Entwurf, der Basis für eine neue gesetzliche Regelung sein wird". Im Herbst soll das Parlament entscheiden – diesen Zeitplan hatte sich die Regierung in ihrem jüngsten Arbeitsprogramm so vorgenommen.

Derzeit sind die Aufsichtsagenden bekanntermaßen bei FMA und OeNB angesiedelt, letztere führt etwa die von der FMA beauftragten Vor-Ort-Prüfungen durch, die Verwaltungsverfahren sind Sache der FMA. Der Rechnungshof kritisiert dieses Modell als "komplex", er ortet vor allem Probleme, die durch die Schnittstellen entstehen, hieß es, wie berichtet, in seinem jüngsten Rohbericht. Die OeNB in ihrer Stellungnahme dazu: Sollte die Regierung eine "neuerliche Reform" wollen, dann "wäre eine Zusammenführung aller Bankenaufsichtsagenden in der OeNB vorteilhaft". Die FMA argumentierte in die Gegenrichtung, plädiert also für die Bündelung der Agenden bei ihr. Der endgültige Bericht des Rechnungshofs liegt noch nicht vor.

Verfahren sollen gestrafft werden

Die geplanten Reformschritte werden sich wohl am "Modell 1" der Arbeitsgruppe orientieren – wiewohl selbiges Modell laut Finanzministerium "nicht Endprodukt der Reform" sein werde. Modell 1 sieht die "Weiterentwicklung der Allfinanzaufsicht" vor. Demgemäß sollen Beaufsichtigte künftig rechtsverbindliche Vorab-Auskünfte bekommen, das Vor-Ort-Prüfungsverfahren soll gestrafft und verkürzt werden. Angedacht ist zudem die Möglichkeit, Verfahren einvernehmlich zu beenden, so sich Behörde und Betroffene auf eine Strafe einigen. Zudem sollen die Banken weniger Daten melden müssen – bzw. nur noch an eine Institution. (gra, 30.3.2017)