Helmtragen ist bis zum zwölften Geburtstag gesetzlich verpflichtend.

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Radfahren zählt zu den beliebtesten Sportarten der Österreicher. Schon Kleinkinder beginnen mit dem Laufrad Gleichgewicht und Koordination zu trainieren. Doch gerade für Kinder, die noch wenig Erfahrung am Rad haben, ist dieser Sport nicht ungefährlich. 25 Prozent der an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie in Graz behandelten Radfahrunfälle betreffen Kinder bis fünf Jahre, je rund 38 Prozent Sechs- bis Zehnjährige und Elf- bis 14-Jährige, berichtet nun "Große schützen Kleine", das Österreichische Komitee für Unfallverhütung im Kindesalter.

"Jede dritte Verletzung ist dabei als schwer einzustufen, wobei das Risiko mit dem Alter steigt. Liegt es bei den kleinen Kindern (null bis sechs Jahre) bei 19 Prozent, so erhöht es sich auf 28 Prozent bei den Sechs bis 14-Jährigen und weiter auf 32 Prozent bei den über 14-Jährigen. Denn: Je älter die Kinder sind, desto schneller sind sie mit dem Fahrrad unterwegs, desto seltener tragen sie einen Helm und desto größer ist deshalb die Gefahr, sich schwer zu verletzen", so Holger Till, Präsident von "Große schützen Kleine" und Vorstand der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie.

Helm als Schutz

72 Prozent der Kopfverletzungen bzw. 83 Prozent der schweren Kopfverletzungen finden sich bei Kindern und Jugendlichen, die keinen Helm getragen haben. Wichtigste Schutzmaßnahme beim Radfahren ist demnach das Tragen eines gut sitzenden Helmes, empfiehlt das Komitee. Dies ist bis zum zwölften Geburtstag gesetzlich verpflichtend. Laut einer Studie kommen aber nur rund 42 Prozent dieser Verpflichtung nach.

Nach Ende der Helmtragepflicht sinkt diese Quote. Nur ein Drittel der Zwölf- bis 14-Jährigen trägt dann noch einen Helm. Die sinkende Zahl an Helmträgern in der Altersgruppe der über Zwölfjährigen korreliere auch mit einer Zunahme schwerer Kopfverletzungen, so die Experten.

Dass nur 50 Prozent der Zehn- bis 15-Jährigen beim Radfahren einen Helm tragen, liegt laut "Große schützen Kleine" an seinem Image. "Ich bin ein guter Radfahrer und brauche deshalb keinen Helm. Den tragen nur Radfahranfänger", schätzt Till die Meinung der Kinder und Jugendlichen dazu ein. Und weiter: "Eine Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auf zumindest 15 Jahre, vergleichbar zum Schihelmgesetz, wäre absolut wünschenswert."

Auf der Straße dürfen Kinder, sofern sie die freiwillige Radfahrprüfung absolviert haben, ab zehn Jahren fahren, ansonsten erst ab zwölf Jahren. Dabei ist die Selbsteinschätzung von Kindern, die die Fahrradprüfung absolviert haben, viel zu hoch. So können zwei von drei Kindern schon ein halbes Jahr nach der Prüfung die Rechtsregel nicht mehr richtig anwenden, so das Komitee.

Sicherheitstipps für Radfahrer

Eltern und Kindern empfiehlt "Große schützen Kleine" zur Unfallvermeidung folgende Sicherheitstipps:

  • Immer und mit jedem Alter (Erwachsene haben hier eine wichtige Vorbildfunktion!) einen gut sitzenden Radhelm tragen:
    Ein guter Fahrradhelm muss gut passen und darf nicht rutschen, die Stirn, die Schläfen und den Hinterkopf schützen, richtig aufgesetzt werden (Kinnriemen verläuft vor und hinter dem Ohr, Helm endet einen Daumen breit über den Augenbrauen, zwischen Kinnriemen und Kinn passt nur eine Daumenbreite) und nach einem Unfall/Sturz ausgetauscht werden, denn unsichtbare Haarrisse können die Schutzwirkung des Helmes verringern.
  • Die richtige Beherrschung des Fahrrades sollte mit dem Kind immer wieder geübt werden.
  • Das Fahrrad sollte jedes Frühjahr einem Sicherheitscheck unterzogen werden.
  • Das Radfahren auf Gehsteigen oder Gehwegen ist verboten. Gibt es einen Radweg oder einen Geh- und Radweg, muss dieser von Radfahrern auch benützt werden. Nebeneinanderfahren ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt.
  • Die Geschwindigkeit muss dem persönlichen Fahrkönnen und den äußeren Bedingungen angepasst werden.
  • Auf Stützräder und dreirädrige Laufräder möglichst verzichten, da diese ein falsches Gleichgewichtsgefühl vermitteln.
  • Auch für im Fahrradanhänger mitgeführte Kinder besteht Helmpflicht. Gurte schützen das Kind bei einem Unfall. Man sollte darauf achten, dass Kinder nicht in die Fahrradspeichen greifen können und dass sie keine langen Schals tragen (Strangulationsgefahr). (red, 31.3.2017)