Facebook-Postings während ihres Krankenstandes wurden einer Frau aus Oberösterreich zum Verhängnis. Sie veröffentlichte bereits im Juni 2015 auf ihrem Profil Einträge von Partys, Badeausflügen und einem Horrorfilm, den sie gesehen haben soll. Der Betrieb aus Linz-Land, bei dem die Frau bereits gekündigte hatte und sich in der Kündigungsfrist befand, wandte sich daraufhin an die Wirtschaftskammer Oberösterreich, die eine Prüfung durch den chefärztlichen Dienst der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse veranlasste. Der Krankenstand wurde daraufhin aufgehoben.
Wirtschaftskammer ließ Krankenstand prüfen
Die Frau erschien daraufhin trotzdem nicht an ihrem Arbeitsplatz, weshalb sie fristlos gekündigt wurde. Die Oberösterreicherin hatte angegeben, dass sie an einer psychischen Erkrankung leidet, weshalb sie vom Dienst mittels Krankschreibung freigestellt wurde. Mithilfe der Arbeiterkammer reichte die Frau eine Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber ein, allerdings ohne Erfolg, da die Wirtschaftskammer den Krankenstandmissbrauch nachweisen konnte.
"Schindluder" mit psychischen Erkrankungen
Für Wirtschaftskammerpräsident Rudolf Trauner sei dies ein Urteil mit richtungsweisendem Charakter, da festgestellt wurde, dass bei psychischen Erkrankungen gewisse Freizeitaktivitäten den Genesungsverlauf beeinflussen. Mit "vorgetäuschten psychischen Kurzzeiterkrankungen werde viel Schindluder betrieben", sagt Trauner gegenüber orf.at. Zuletzt würde man damit auch jenen schaden, die wirklich an einer schweren Krankheit leiden, sagt der Wirtschaftskammerpräsident weiter. Dass die AK in Berufung gegangen sei, findet er befremdlich. Man hätte "einem schwarzen Schaf" zu seinem sogenannten "Recht" verhelfen wollen, argumentiert Trauner. (red, 01.04.2017)