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Der mittelaterliche Altar des Eilbertus ist Teil des Welfenschaftes.

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Ebenso ein Kreuz. Es ist im Bode-Museum ausgestellt.

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Berlin/Washington – Ein US-Gericht hat die Klage gegen Deutschland zur Herausgabe des Welfenschatzes teilweise zugelassen. Wie Markus H. Stötzel, deutscher Anwalt der Kläger, am Montag bestätigte, wies das Gericht am vergangenen Freitag die Auffassung zurück, der Fall gehöre nicht vor ein amerikanisches Gericht. Damit sei der Weg für eine gerichtliche Überprüfung dieses NS-Raubkunstfalles frei, so der Anwalt.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut hat, will dagegen weitere mögliche Schritte prüfen. Sie wehrt sich gegen die Klage der Nachfahren von vier jüdischen Kunsthändlern, die die Herausgabe des mittelalterlichen Goldschatzes fordern. Die Erben argumentieren, der Schatz sei ihren Vorfahren von den Nazis scheinlegal weggenommen worden. Die Preußen-Stiftung bestreitet, dass es sich um NS-Raubkunst handelt.

Sollte die Stiftung Beschwerde bei der nächsten Instanz einlegen, dürfte das Hauptsacheverfahren noch Monate, wenn nicht Jahre auf sich warten lassen. Beim Welfenschatz handelt es sich um wertvolle Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom, deren Wert nach Angaben der Kläger heute bei mindestens 220 Millionen Euro liegt. (APA, 3.4.2017)