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Ab 15. Juni sind die ungeliebten Gebühren für die Mehrzahl der Urlauber und Geschäftsreisenden wohl kein großes Thema mehr.

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Erstmals hat das EU-Parlament bereits 2014 für die Abschaffung der Roaminggebühren gestimmt. Die Gebühren für mobiles Telefonieren, Surfen und SMS-Schreiben im europäischen Ausland sollten bis Dezember 2015 vollständig abgeschafft werden. Es hat ein wenig länger gedauert, aber ab 15. Juni sind die ungeliebten Gebühren für die Mehrzahl der Urlauber und Geschäftsreisenden wohl kein großes Thema mehr. Am vergangenen Donnerstag fixierte das EU-Parlament jene Vereinbarung, die mit Mobilfunkern ausgehandelt worden ist.

Fair-Use-Limits beachten

Völlig abgeschafft wird Roaming allerdings nicht. So müssen Reisende bei der Datennutzung sogenannte Fair-Use-Limits beachten. Diese sehen vor, dass nur ein bestimmter Teil des inländischen Datenvolumens im Ausland kostenlos genutzt werden kann. Dafür hat die EU eigene Formeln erdacht. Ein Beispiel: Kostet ein Tarif 15 Euro, und der Einkaufspreis für den Mobilfunker beträgt dafür zehn Euro, dann können Kunden maximal drei GB im Ausland ohne Zuschlag nutzen.

Konsumenten müssen diese Rechenaufgabe nicht selbst lösen, das übernimmt ihr Mobilfunker, der sie auch über das nutz- bare Auslandsvolumen informiert. Beim SMS-Versand und der Sprachtelefonie gibt es hingegen keinerlei Einschränkungen. Ergänzend hat die EU-Kommission, mit Rücksicht auf Mitgliedstaaten, die wie im Falle Deutschlands an großen Telekomkonzernen beteiligt sind, ein Regelwerk zur "Vermeidung zweckwidriger und missbräuchlicher Nutzung" überlegt.

Nur mit "stabiler Bindung"

Damit soll verhindert werden, dass Mobilfunker Kunden an billigere Anbieter im Ausland verlieren. Ein nicht ganz weit hergeholtes Szenario, sind doch etwa österreichische Diskonter oftmals viel günstiger als Mobilfunker in Deutschland. Demnach müssen Kunden, wenn sie einen Mobilfunkvertrag abschließen, künftig eine "stabile Bindung" in einem Land vorweisen. Das kann eine Postadresse oder ein Nachweis einer Bildungseinrichtung oder des Finanzamts sein.

Zudem haben Mobilfunkanbieter nach einer Beobachtungsperiode von mindestens vier Monaten die Möglichkeit, eine "missbräuchliche und zweckwidrige Nutzung" abzustellen. Diese liegt vor, wenn Kunden sich überwiegend im Ausland aufhalten oder sie sich mehrere Verträge mit SIM-Karten zulegen und diese nach der Reihe nutzen.

Die heimischen Mobilfunker stellen ihre IT- und Verrechnungssysteme bereits auf die neue Regelung um. Dabei ziehen sie auch die Notbremse, indem sie spezielle "Inlandstarife" auf den Markt bringen, die keine Datennutzung mehr im Ausland erlauben. Ergänzend wird bei bestehenden Tarifen die Möglichkeit zum Roaming abgeschafft. Der Handynetzbetreiber "3" hat das unlängst bei 19 Datentarifen gemacht.

Ein GB Daten um 7,70 Euro

Ein Schritt, der nachvollziehbar ist, da die neue Roaming-Verordnung auch fixe Preise für den Einkauf von Daten vorsieht. So müssen Mobilfunker für ein GB Daten ab Juni 7,70 Euro auf den Tisch legen. Danach sinkt der Preis jährlich weiter ab, bis 2022 das GB dann nur mehr 2,50 Euro kostet. Für viele Anbieter sind diese Preise nur schwer bezahlbar. (sum, 10.4. 2017)