Das Gleichbehandlungsgesetz ist eine gute Sache. Es soll Männer wie Frauen vor Diskriminierung schützen. Insbesondere auf dem Stellenmarkt ist es nicht egal, ob ein Ausschreibungstext auf ein bestimmtes Geschlecht – oder gar eine bestimmte Person – zugeschnitten ist und so von vornherein bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen oder bevorzugt angesprochen werden (dürfen). Mit neutralen Formulierungen soll nicht nur Offenheit demonstriert, sondern auch spezifische Benachteiligung, etwa bei der Bezahlung, hintangehalten werden.

Man kann es allerdings auch übertreiben. Wenn eine Privatperson für ihr Einfamilienhaus eine Reinigungskraft sucht, dann muss nicht gleich die Bezirkshauptmannschaft ausrücken und die Person bestrafen, weil die Kleinanzeige nicht geschlechtsneutral formuliert war. Es ist gut und richtig, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung der Gesetze überprüft – vor allem, wenn es um große Unternehmen geht oder Wiederholungstäter Vorschriften notorisch unterlaufen, um auf Kosten Dritter Kosten zu sparen.

Es sollte aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Wegen einer Kleinanzeige in einer Werbezeitschrift ein Jahr später gegen eine Hausfrau ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten, weil sie eine Putzfrau anstellen (und nebenbei Sozialversicherungsbeiträge zahlen) wollte, das ist Schikane. Damit leistet die augenscheinlich unterausgelastete Bürokratie vor allem der Schwarzarbeit Vorschub. (Luise Ungerboeck, 11.4.2017)