Wien – Zwischenstopp in der blockierten Rektorswahl an der Universität für Bodenkultur (Boku): Die Schiedskommission der Boku hat am Mittwoch die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) gegen den Dreiervorschlag des Senats (Josef Glößl, Veronika Somoza, Hubert Hasenauer) fristgerecht abgewiesen. Die Rektorswahl, die ursprünglich für 2. April geplant war, ist somit weiterhin gestoppt (DER STANDARD berichtete).

Als Grund für die Abweisung nannte der Vizevorsitzende der Schiedskommission, Hans-Peter Kaul, dem STANDARD, dass "die Beschwerde selbst keine klare Angabe enthielt, welche Person(en) aufgrund des Geschlechts benachteiligt worden sei(en). Das Verfahren der Schiedskommission hat eine solche ebenso nicht ergeben, sodass die Abweisung erfolgen musste." Der AKGL war zuvor zur Überzeugung gekommen, "dass diskriminierende Faktoren in der Entscheidungsfindung durch den Senat nicht auszuschließen sind".

Der beeinspruchende AKGL (theoretisch auch der Senat, aber dessen Vorschlag wurde ja nicht beanstandet) hat nun vier Wochen Zeit, um beim Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde einzulegen. Falls keine Beschwerde eingehe, erklärte Kaul, könne danach die Rektorswahl stattfinden, ansonsten wäre der Gerichtsentscheid abzuwarten.

Auch AKGL-Vorsitzende Cornelia Kasper verwies in einer ersten Reaktion nur auf den Fristenlauf: "Bis Ablauf dieser Frist ist die Wahl der Rektorin oder des Rektors weiterhin ,gestoppt'." (Lisa Nimmervoll, 13.4.2017)