Für evangelische Gläubige hat der Karfreitag einen hohen religiösen Stellenwert, für andere ist er in erster Linie ein Tag zum Freinehmen.

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Wien – Könnte der Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer werden, oder bleibt er das nur für Angehörige der evangelischen und altkatholischen Kirchen? Diese Frage soll nun – wie berichtet – der Europäische Gerichtshof klären. Die SPÖ spricht sich für einen "zusätzlichen Feiertag" aus, so Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler in der "Kronen Zeitung" von Freitag.

In der Praxis ist der Karfreitag in manchen Branchen schon jetzt ein Tag, an dem viele Arbeitnehmer gar nicht oder kürzer als üblich arbeiten. Besonders Büroangestellte, die in Gleitzeitmodellen arbeiten, nehmen sich in der Karwoche einen oder mehrere Tage frei, sagt Rolf Gleißner, Arbeitsmarktexperte bei der Wirtschaftskammer (WKO). Das verdeutlicht auch ein Rundruf des STANDARD bei Unternehmen, Behörden und Interessenvertretern.

Eingeschränkter Parteienverkehr

Der Wiener Magistrat, also die städtische Verwaltungsbehörde, orientiert sich an den Regelungen für Silvester und den Heiligen Abend: Parteienverkehr bis 11.30 Uhr, Dienstschluss um 12 Uhr. An einem normalen Freitag geht der Parteienverkehr bis 13 Uhr, Dienstschluss ist um 15.30 Uhr. Im Wirtschaftsministerium gibt es am Karfreitag Journaldienst und keinen Parteienverkehr. Aktuelle Themen werden im Zuge eines Bereitschaftsdienstes bearbeitet, heißt es von einem Sprecher.

Das gilt am Nachmittag auch für die Wirtschaftskammer, die sich vehement gegen einen weiteren Feiertag für alle Arbeitnehmer am Karfreitag ausspricht. "Ein großer Teil unserer Belegschaft nimmt sich frei", so Gleißner.

Innerbetriebliche Regeln

Nicht freinehmen müssen sich hingegen viele Angestellte bei der Uniqa-Versicherung: Im Innendienst ist der Karfreitag dienstfrei, die Mitarbeiter können also zu Hause bleiben, ohne einen Urlaubstag zu verbrauchen. Nur die Servicestellen müssen normal besetzt werden. Laut einem Unternehmenssprecher ist der freie Tag in einer Betriebsvereinbarung geregelt, im Kollektivvertrag für die Branche steht davon nichts.

Das ist die Regel, bestätigt WKO-Arbeitsmarktexperte Gleißner: In Kollektivverträgen fänden sich keine speziellen Bestimmungen in Sachen Karfreitag, die über die gesetzliche Lage hinausgehen. Anders ist das etwa für den Heiligen Abend oder Silvester, für die in manchen Kollektivverträgen ganze oder halbe freie Tage festgelegt sind. Arbeitnehmervertreter müssen also auf betrieblicher Ebene Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen – siehe Wiener Magistrat oder Uniqa.

Viele Arbeiter müssen ran

Für Arbeiter sowie Angestellte in der Produktion ist selbst das oft in weiter Ferne: Hier gibt es meist keine Unterschiede zu anderen Freitagen. Bei der Voestalpine etwa will man nicht bestätigen, dass am Karfreitag mehr Beschäftigte daheim bleiben. Diskussionen über einen zusätzlichen Feiertag auch für nichtevangelische Mitarbeiter gebe es nicht.

Für den Handel ist die Woche vor Ostern ohnehin ein wichtiger Umsatzbringer – Urlaub zu nehmen ist dort für Mitarbeiter in der Karwoche ähnlich schwierig wie in der Vorweihnachtszeit. (Simon Moser, 14.4.2017)