Klagenfurt – Der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec hat Millionen aus von der Kärntner Hypo gewährten Krediten für sich abgeschöpft. Das stellte ein Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt am Mittwoch in seinem Urteil fest, nachdem fast 14 Monate lang verhandelt worden war. Zagorec und Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger wurden dafür wegen Untreue zu je zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Richterin Michaela Sanin erklärte, Zagorec und Striedinger als Bestimmungstäter sowie ein Liechtensteiner Anwalt als Beitragstäter hätten die Hypo durch die unrechtmäßige Vergabe bzw. Entgegennahme von zahlreichen Krediten um rund 17,68 Mio. Euro geschädigt. Bei dem Anwalt, der als Treuhänder für Zagorec fungiert hatte, liegt die Schadenssumme bei 16,48 Mio. Euro, er erhielt dafür zwei Jahre Haft, die ihm bedingt nachgesehen werden. Der Steuerberater Hermann Gabriel wurde hingegen freigesprochen.

Überfinanzierungen

Sanin sprach in ihrer Urteilsbegründung von Überfinanzierungen, die Zagorec angestrebt und durchgeführt habe, um einen Teil der Kreditsumme "abschöpfen" zu können. Der Liechtensteiner Anwalt habe davon gesprochen, instrumentalisiert worden zu sein, was bis zu einem gewissen Grad auch zutreffe. Die von der Hypo an Zagorec vergebenen Kredite seien teilweise nicht für die angegebenen Projektfinanzierungen verwendet worden, stattdessen seien mehrfach Millionenbeträge noch am Tag ihrer Einbuchung auf Zagorec-Stiftungen weitergeleitet worden. Parallel dazu hätten Projektgesellschaften aber offene Rechnungen nicht bezahlen können und dafür erneut Kredite bei der Hypo aufgenommen.

"In-Sich-Geschäfte"

Im Ermittlungsverfahren seien mehr als 17 Mio. Euro aus diesen Krediten bei Zagorec beschlagnahmt worden, so Sanin. Damit sei aber auch die Argumentation der Verteidigung, der Schaden sei deshalb entstanden, weil die Hypo die Finanzierung der Grundstücksprojekte eingestellt habe, nicht stichhaltig, da ja sehr wohl noch Geld dagewesen sei. Das Gericht hielt die von Staatsanwalt Robert Riffel vorgeworfenen "In-Sich-Geschäfte" für erwiesen. Zagorec hatte über Liechtensteiner Stiftungen mehrere Kredite in der Gesamthöhe von 49,43 Mio. Euro von der Hypo für den Kauf und die Entwicklung von Liegenschaftsprojekten erhalten. Sie waren jedoch für überhöht angesetzte Grundstückspreise gewährt worden, die Differenz floss laut Urteil an Zagorec.

Insgesamt zwei Gutachter hatten sich mit den Geldflüssen beschäftigt, die vermutete "In-Sich-Finanzierung" der Staatsanwaltschaft bestätigt. Beide sahen erhebliche Mängel bei den Kreditanträgen und orteten mögliche Scheinrechnungen. Die Zahlungsströme hin zu den Zagorec-Stiftungen seien eindeutig nachvollziehbar gewesen, diese hätten keinerlei Eigenkapital aufgewiesen.

Nichtigkeitsbeschwerde

In der Begründung für die Strafbemessung war für Sanin die "58-fache Wertgrenzenüberschreitung" von Relevanz, aber auch die Schadensgutmachung, auch wenn sie durch die Beschlagnahme der noch vorhandenen Millionen beruhte. Bei Striedinger liegen zwei rechtskräftige Verurteilungen – Causa Styrian Spirit und Prozess Vorzugsaktien eins – vor, zwei Jahre unbedingt seien daher angemessen. Auch bei Zagorec gibt es eine rechtskräftige Verurteilung, er erhielt in Kroatien insgesamt sieben Jahre Gefängnis, unter anderem wegen Amtsmissbrauchs. Auch bei ihm gab es zwei Jahre unbedingt. Für den Treuhänder sprachen seine Unbescholtenheit und sein Beitrag zur Aufklärung der Sachverhalte, daher gab es eine bedingte Strafnachsicht. Die Verteidiger von Striedinger und Zagorec, Sebastian Lesigang und Ksenija Vrzina, meldeten umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Michael Dohr, Verteidiger des Liechtensteiner Anwalts, gab keine Erklärung ab, Staatsanwalt Robert Riffel ebensowenig. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig. (APA, 19.4.2017)