Wien – In Österreich wird über ein Rauchverbot in Gefängnissen diskutiert. Ein solches forderte Gabriele Fischer, Leiterin der Drogenambulanz der Med-Uni Wien und Kommissionsleiterin für die Steiermark und Kärnten bei der Volksanwaltschaft, im Ö1-"Morgenjournal" am Mittwoch. Das Justizministerium will dieses Jahr prüfen, ob ein Rauchverbot umgesetzt werden kann.

Fischer sprach davon, dass das Gesundheitsrisiko durch Rauchen und Passivrauchen für Insassen in staatlicher Obsorge inakzeptabel sei. Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Ministeriums, relativierte, dass es eine Umsetzung des Rauchverbots definitiv nicht "von heute auf morgen" geben wird. Jedoch müsse man sich die Frage nach einem Rauchverbot in den Haftanstalten stellen, "im Interesse der Gesundheitsversorgung der Insassen. Diese Personen sind ja in unserer Obhut, wir sind für deren Gesundheit verantwortlich." Daher werde geprüft, "ob im Sinne eines modernen Strafvollzugs eventuell auch optimiert und nachgerüstet werden kann".

Jedenfalls werde die Generaldirektion für den Strafvollzug gemeinsam mit Gesundheits- und Suchtexperten im Lauf des Jahres darüber beraten. Eventuell könnte ein Rauchverbot dann im Rahmen eines Pilotprojekts ausprobiert werden.

Kritik von Justizwachegewerkschaft

Empört zeigte sich Albin Simma, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Er sprach von einem "absurden Vorschlag". Natürlich "können wir über alles sprechen, ein generelles Rauchverbot für alle Insassen ist für mich aber unvorstellbar", sagte er. Zwar würde ein generelles Rauchverbot auch die nichtrauchenden Justizwachebeamten schützen, allerdings "muss man abwiegen, was durchführbar ist und was nicht. Ich bin überzeugt, dass ein Rauchverbot zu Revolten führt." Er könne sich auch keinesfalls vorstellen, dass Beamte "in der Nacht bei minimalster Besetzung in den Haftraum stürmen und ein Nichtrauchergesetz exekutieren".

Derzeit ist Rauchen in den österreichischen Gefängnissen in Raucherhafträumen erlaubt, in allen anderen Bereichen ist es verboten. Bei der Haftraumzuweisung werden die Rauchgewohnheiten abgefragt und Häftlinge dementsprechend in Raucher- oder Nichtraucherzellen untergebracht.

Trennung "nicht hundertprozentig gewährleistet"

Wie viele Häftlinge in Österreich rauchen, bleibt unklar. Das werde "nicht im System erfasst, sodass man es nicht statistisch auswerten kann", sagte Tichy-Martin. Generell funktioniere die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern schon, "aufgrund der verschiedenen Trennungsgebote kann es aber nicht immer hundertprozentig gewährleistet werden". Wenn, dann seien Nichtraucher jedoch "nur über einen kürzeren Zeitraum in einem Raucherhaftraum". Den Insassen werde in den Gefängnissen auch Raucherentwöhnung angeboten.

Hintergrund der Diskussion war die Reise einer Delegation des Justizministeriums Ende Jänner nach Australien und Neuseeland, wo in Gefängnissen ein Rauchverbot gilt. Häftlinge bekommen dort Nikotinersatzstoffe und Gruppentherapie angeboten, berichtete das "Morgenjournal". (APA, 26.4.2017)