Bernhard Schneider (rechts) klagte den Krone-Verlag von Christoph Dichand.

Foto: APA / Harald Schneider

Wien – Am Mittwoch manifestierte sich der Streit der "Krone"-Eigentümer, also der Familie Dichand und der deutschen Funke-Gruppe, am Arbeitsgericht Wien. Im Verhandlungssaal 18 saßen einander die Geschäftsführer der Krone-Verlag GmbH, Bernhard Schneider und Wolfgang Altermann, gegenüber; Ersterer als Kläger und Zweiterer als Vertreter des beklagten Verlags. Schneider forderte zunächst zwei Monatsgehälter à 17.000* (siehe Korrektur unten) Euro für Jänner und Februar 2017 nach, inzwischen sind weitere zwei Monate dazugekommen, also wieder 34.000 Euro. Zudem will Schneider per Urteil festgestellt wissen, dass sein Vertrag als Geschäftsführer aufrecht ist.

Genau um diese Streitfrage geht es nämlich: Beide "Krone"-Eigner entsenden einen Geschäftsführer, Christoph Dichand will nun jenen der Deutschen, also Schneider, nicht mehr verlängern. Schneider argumentiert, sein zuletzt 2015 um ein Jahr verlängerter Geschäftsführervertrag sei immer noch gültig, die Gegenseite bestreitet das.

"Arbeitet normal, bekommt aber nichts bezahlt"

Wobei die Sache etwas skurril anmutet: Altermann wie Schneider beteuerten vor Richter Arnold Tiefnig, ihre Gesprächsbasis sei gut – die beiden treffen einander ja regelmäßig. "Schneider arbeitet normal, bekommt aber nichts bezahlt", meinte sein Anwalt, Johannes Pepelnik. Auf Nachfrage des Richters erzählte der Deutsche Schneider, er sei wie vereinbart von Dienstag bis Donnerstag im Büro in Wien – wohinselbst er dienstags per Flugzeug anreise. Und: "Ich erfülle meine Funktion, die der eines Finanzchefs entspricht, Altermann und ich sind gleichberechtigte Kollegen." Mehr wurde inhaltlich aber nicht gesagt am Mittwoch – das wird erst in der Verhandlung im Juli geschehen, in der auch Dichand aussagen soll.

Denn es gibt eine weitere Hürde. Der Klägervertreter meint, die Bestellung der Anwältin für den Krone-Verlag (Sieglinde Gahleitner; Richterin am Verfassungsgerichtshof) durch Altermann sei nicht gültig. Gahleitner sieht es anders, und auch der Richter ist skeptisch – er wird diese Vorfrage im Urteil entscheiden.

Das Abklopfen auf Vergleichsmöglichkeiten fiel angesichts des Zerwürfnisses der Krone-Gesellschafter, die vor Schiedsgerichten miteinander streiten, kurz aus. "Dass Gesellschafter eines Unternehmens so widerstrebende Interessen haben, kommt sehr selten vor", befand der Richter, und: "Das ist eine vertrackte Sache." (Renate Graber, 26.4.2017)