Wien – Auf dem Papier ist das vor 20 Jahren in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz eine Erfolgsgeschichte. Österreich war das erste Land in Europa, das bei innerfamiliärer Gewalt Maßnahmen wie Wegweisungen und Betretungsverbote ermöglichte. Bei der Umsetzung gibt es aber noch Verbesserungsbedarf. Vor allem die Position von Kindern, die direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen sind, muss nach Ansicht der Österreichischen Kinderschutzzentren gestärkt werden. Dazu gehört beispielsweise eine altersadäquate Unterbringung, die in Akutfällen nicht immer gewährleistet ist. Außerdem fehlen genaue Daten zur Situation von betroffenen Kindern.

Fest steht, dass in den 30 heimischen Kinderschutzzentren aktuell 12.000 von Gewalt betroffene Kinder betreut werden. 2015 gab es rund 8.000 Wegweisungen, bei der Hälfte davon waren Kinder betroffen. "Die Kinder sind dann sehr allein. Die Personen, an die sie sich sonst wenden würden, stehen nicht mehr zur Verfügung", sagt Martina Wolf, die Geschäftsführerin des Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren.

Therapeutische Betreuung

Bereits seit 30 Jahren widmen sich speziell ausgebildete Fachkräfte der Begleitung und psychotherapeutischen Betreuung von Kindern, die als Betroffene oder als Zeugen mit physischer, psychischer oder sexueller Gewalt konfrontiert waren. Von Gewalt betroffene Kinder werden unter anderem von der Kinder- und Jugendhilfe an die Schutzzentren vermittelt. Die meisten betreuten Kinder sind zwischen acht und zwölf Jahre alt.

Bei der Kinderschutztagung Mitte Mai in Salzburg soll untersucht werden, wo Elternrechte und Kinderschutz nicht kompatibel sind. (simo, 28.4.2017)