Washington – Nach der jüngsten Hinrichtung eines Straftäters im US-Staat Arkansas hat ein Gericht eine Autopsie der Leiche angeordnet. Bundesrichterin Kristine Baker wies in ihrem am Freitagabend verkündeten Urteil zudem die Behörden an, Blut- und Gewebeproben des Hingerichteten aufzubewahren, damit mögliche Regelverstöße untersucht werden können.

Die Entscheidung fiel weniger als 24 Stunden nach der Hinrichtung des verurteilten Mörders Kenneth Williams per Giftspritze. Williams war der vierte Häftling binnen acht Tagen, der in Arkansas hingerichtet wurde. Seine Anwälte sowie die Bürgerrechtsorganisation ACLU forderten eine Untersuchung der Exekution, weil der 38-Jährige während der Hinrichtung am Donnerstagabend "gelitten" habe. Sie bezogen sich unter anderem auf Berichte von Journalisten, die als Zeugen während der tödlichen Injektion anwesend waren.

Anwalt: "Entsetzlicher" Todeskampf

Nach Angaben seines Anwalts Shawn Nolan begann bei Williams drei Minuten nach der Verabreichung des Giftes ein "entsetzlicher" Todeskampf. Er habe gehustet, sein Körper habe gezuckt und sich verkrampft. Er habe so laut gejapst und um Luft gerungen, dass dies außerhalb des Hinrichtungsraums zu hören gewesen sei, obwohl das Mikrofon ausgeschaltet gewesen sei. Es müsse geklärt werden, ob Williams' Hinrichtung einer "Tötung durch Folter" gleichkomme.

Ein Sprecher von Gouverneur Asa Hutchinson erklärte, die Zuckungen seien lediglich "unwillkürliche Muskelreaktionen" gewesen, die durch eines der Giftmittel ausgelöst worden seien. Diese Angaben wies Nolan jedoch als "Schönfärberei" zurück.

Aufschub erreicht

Die Anordnung zur Autopsie und zur Beweissicherung erfolgte nach einem entsprechenden Antrag des Todeskandidaten Jason McGehee, der ursprünglich ebenfalls am Donnerstag hatte hingerichtet werden sollen. Er und drei weitere zum Tode verurteilte Straftäter hatten aber einen Aufschub ihrer Hinrichtung erreicht.

Der republikanische Gouverneur von Arkansas wollte ursprünglich acht Häftlinge binnen elf Tagen hinrichten lassen, weil Ende April das Haltbarkeitsdatum des bei Giftinjektionen verwendeten Mittels Midazolam abläuft. Hutchinson hatte deshalb per Dekret die größte Hinrichtungswelle in den USA seit 40 Jahren angeordnet. In Arkansas hatte es zuvor seit 2005 keine Hinrichtungen gegeben.

Vorräte gehen aus

In den USA werden die tödlichen Substanzen für die Giftspritzen knapp, weil sich viele europäische Pharmafirmen weigern, den US-Behörden Nachschub zu liefern. Das Betäubungsmittel Midazolam wird seit langem kritisiert, weil es offenbar nicht stark genug ist, um Schmerzen der Todeskandidaten zu vermeiden.

Im April 2014 hatte der qualvolle Tod eines verurteilten Mörders bei einer Hinrichtung im US-Staat Oklahoma weltweit für Entsetzen gesorgt: Der Todeskampf von Clayton Lockett hatte nach einer Giftinjektion mit Midazolam 43 Minuten gedauert. Dabei wand er sich vor Schmerzen. (APA, 30.4.2017)