Strafgesetzparagrafen sind wie Smartphones: Jedes Jahr kommen neue Versionen heraus, manche Features sind Kosmetik, andere praktisch, und regelmäßige Updates sollen nicht bedachte Lücken schließen.

Bei der vorliegenden Strafrechtsanpassung stellt sich allerdings in einigen Punkten die Frage, ob es tatsächlich eine Lücke gegeben hat. Sogenannte Staatsverweigerer sind ja schon bisher nicht straflos davongekommen. Im Gegenteil, die gesetzten Delikte sind im Strafrechtskatalog klar genannt: Nötigung, Amtsanmaßung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung, Erpressung und, wenn es wirklich gegen die Republik geht, staatsfeindliche Verbindung. Die Schaffung des zusätzlichen Staatsverweigerer-Paragrafen birgt außerdem die Gefahr, dass Protestbewegungen damit in Konflikt kommen – auch wenn das in den Erläuterungen abgeschwächt wird.

Eher eine Fleißaufgabe ist auch, dass nun tätliche Angriffe auf Öffi-Bedienstete wie Straßenbahnfahrer und Fahrscheinkontrollore gesondert unter Strafe gestellt werden. Das klingt so, als ob es bisher erlaubt gewesen wäre. Auf absichtliche schwere Körperverletzung stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis – egal welchen Beruf das Opfer hat.

Andere Änderungen, wie der Paragraf gegen sexuelle Gruppenbelästigung, erscheinen sinnvoll. Doch alles in allem ist das Strafrechtspaket eben wie ein Smartphone: Nur alle paar Jahre gelingt ein großer Wurf. Diesmal nicht. (Michael Simoner, 3.5.2017)