Schon der Wortstamm spricht für sich: Schuld ist eindeutig negativ besetzt, auf Glaube trifft eher das Gegenteil zu. Parallelen finden sich in der Diskussion über die Reform des Privatkonkurses wieder, wenn es um die Rechte von Schuldnern und Gläubigern geht. Entsprechend laut war der reflexartige Aufschrei aus Teilen der Wirtschaft, weil es hoffnungslos überschuldeten Privatpersonen ab der zweiten Jahreshälfte erleichtert werden soll, sich ihrer Außenstände über einen Privatkonkurs zu entledigen – samt der Aussicht auf einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neustart.

Nach der bestehenden Regelung sind tausende Betroffene davon ausgeklammert. Wer keine Chance hat, zehn Prozent der Schulden binnen sieben Jahren zu begleichen, kann sich die Insolvenz abschminken, prekäre Verhältnisse für ganze Familien werden dauerhaft einzementiert. Kinder trifft aber definitiv keine Schuld daran, und bei gescheiterten Selbstständigen oder Arbeitsplatzverlust kann Überschuldung auch ohne eigene Fahrlässigkeit eintreten.

Eine Gesellschaft, die auch Schwerverbrechern die Chance auf einen Neustart einräumt, sollte das bei Überschuldeten erst recht tun. Folglich ist der Privatkonkurs neu zu begrüßen, auch wenn die Arbeit der Politik damit nicht vollendet ist. Bessere Finanzbildung schon im Kindesalter würde langfristig nicht nur das Symptom Überschuldung regeln, sondern auch dessen Ursachen an der Wurzel packen. (Alexander Hahn, 3.5.2017)