Graz/Klagenfurt/Amstetten – Die Behörden des Grazer Straflandesgerichts sind am Freitag sowie noch am Samstag mit den Haftprüfungsverhandlungen bei den vor gut zwei Wochen festgenommenen sogenannten Staatsverweigerern beschäftigt. Geprüft wird, ob die Untersuchungshaft verlängert wird. Da die Verhandlungen am Freitag noch nicht abgeschlossen wurden, müssen sie am Samstag fortgesetzt werden.

Die Staatsanwaltschaft Graz wird erst nach Ende der letzten Prüfung gebündelt bekannt geben, in wie vielen Fällen die U-Haft verlängert wird, hieß es am Freitag. Nach dem Großeinsatz gegen "Staatenbündler" vor gut zwei Wochen war in 24 Fällen die U-Haft verhängt worden.

Untersuchungshaft in Amstetten verhängt

Eine Erstentscheidung in einem ähnlichen Fall gab es am Freitag in Amstetten. Dort wurde über einen 64-jährigen Staatsverweigerer aus dem Bezirk die Untersuchungshaft verhängt. Die Frist läuft bis 18. Mai, teilte das Landesgericht St. Pölten in einer Aussendung mit. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angegeben. Der Mann wurde am Donnerstag festgenommen, weil er Behörden wegen einer bevorstehenden Pfändung mit "Rechnungen" in der Höhe von 8.000 bis 25.000 Euro bedroht haben soll.

Der 64-Jährige soll laut Polizei seit Februar 2015 rund 20 schriftliche Eingaben an die Bezirkshauptmannschaften Amstetten und Krems, das Magistrat Waidhofen an der Ybbs, das Landesverwaltungsgericht NÖ und das Bezirksgericht Amstetten gerichtet haben. Damit wollte er der Exekutive zufolge die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens und in weiterer Folge einer Pfändung verhindern. Im Fall einer Fortführung drohte er mit "Rechnungen" über mehrere tausend Euro.

Staatsverweigerin in Klagenfurt vor Gericht

In Klagenfurt indes muss sich eine 53 Jahre alte Frau aus dem Bezirk Wolfsberg am Mittwoch kommender Woche vor dem Landesgericht verantworten. Die Frau hatte den Gerichtsvollzieher eines Bezirksgerichtes bedroht, es handelt sich nach Auskunft des Gerichts um das erste Verfahren in Kärnten gegen eine Staatsverweigerin.

Die Frau, gegen die eine Exekution lief, drohte dem Gerichtsvollzieher, gegen ihn bestünde bei einem internationalen Schuldenregister ein Pfandrecht in der Höhe von 30.000 Euro. Dieses Pfandrecht werde durchgesetzt werden, wenn er das gegen sie geführte Exekutionsverfahren nicht beende. Der Mann zeigte den Vorfall an, die Exekution wurde unter Polizeischutz durchgeführt. Die Frau muss nun wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Nötigung vor Richter Gerhard Pöllinger. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft.

Der Prozess findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. So müssen sich etwa alle Zuhörer ausweisen, kündigte das Landesgericht an. (APA, 5.5.2017)