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Rund 20 Kühe töteten die Frau (Symbolbild).

Foto: Bernd Thissen/dpa

Innsbruck – Die tödliche Attacke von 20 Kühen und Kälbern auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 in Tirol hat am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein zivilgerichtliches Nachspiel gehabt – die Hinterbliebenen haben den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben. Der Beklagte wandte ein, dass eine Abzäunung nicht zumutbar sei. Bei der Verhandlung ist es vorerst zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen den Streitparteien gekommen.

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde.

Geld und Antworten

Ihre Familie erhoffe sich durch den Zivilprozess jetzt – neben Geld – Antworten, so der Rechtsanwalt des Witwers. Laut der Klägerpartei sei der Landwirt dazu verpflichtet gewesen, die Tiere vom Weg abzuhalten. Außerdem sei Wandern mit Hunden nicht explizit untersagt gewesen. Der Wanderweg wurde zudem als "besonders sicherer Weg" beworben, erklärte der Witwer in seiner Einvernahme vor Gericht. In unmittelbarer Nähe der Unfallstelle sei eine Gaststätte mit Kinderspielplatz, und in dem Gebiet seien viele Wanderer unterwegs. "Da muss ich doch nicht von einer Gefahr ausgehen", so der 51-jährige Mann der Verstorbenen. Sie würden bereits seit mehreren Jahrzehnten regelmäßig Urlaub im Stubaital machen. Auch mit ihrem Hund waren sie bereits viele Male in dem Gebiet unterwegs, und bis zu diesem Vorfall sei nie etwas passiert, schilderte der 51-Jährige.

Bei dem Wanderweg handle es sich um einen Privatweg, hielt der Landwirt bereits im Vorfeld der ersten mündlichen Verhandlung den Argumenten der Kläger entgegen. Zudem seien Hinweisschilder mit der Aufschrift "Achtung Weidevieh! Halten Sie unbedingt Distanz, Mütterkühe schützen ihre Kälber – Betreten und Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr" angebracht gewesen. Diese Schilder seien nach einem OGH-Urteil in der "Bauernzeitung" empfohlen worden, erklärte der Beklagte.

360.000 Euro Schadenersatz gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Oktober 2014 die Ermittlungen gegen den Bauern eingestellt. Es liege keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, hatte es damals seitens der Staatsanwaltschaft geheißen. Der Richter meinte nun, dass das Verfahren länger dauern und wahrscheinlich heuer nicht mehr zu einem Ende kommen werde.

"Wir haben bis jetzt von der Gegenseite immer nur gehört: 'Wir zahlen nichts'", beklagte der Rechtsanwalt des Witwers. Die Hinterbliebenen forderten 360.000 Euro Schadenersatz.

Nach dem Vorfall war eine Debatte über mögliche Konsequenzen der Kuhherden-Attacke entstanden. Die Tiroler Landwirtschaftskammer hatte als erste Maßnahme einen Info-Folder mit Illustrationen über das richtige Verhalten auf Weiden herausgebracht.

Der Richter meinte indes, dass das Verfahren länger dauern und wahrscheinlich heuer nicht mehr zu einem Ende kommen werde. Der Zivilprozess wurde vertagt. (APA, red, 9.5.2017)