Wien – Das turbulente und seit 2. April gestoppte Wahlverfahren zur Kür eines neuen Rektors oder einer neuen Rektorin an der Universität für Bodenkultur (Boku) hat nun die letzte potenzielle Hürde genommen: Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL), der gegen den vom Senat an den Universitätsrat übermittelten Dreiervorschlag Einspruch wegen vermuteter Diskriminierung eingebracht hat, legt keinen Einspruch gegen den ablehnenden Entscheid der Boku-internen Schiedskommission ein. Diese hatte vor vier Wochen entschieden, den Antrag des AKGL zurückzuweisen.

Der AKGL war zuvor zu der Überzeugung gekommen, "dass diskriminierende Faktoren in der Entscheidungsfindung durch den Senat nicht auszuschließen sind". Der Vizevorsitzende der Schiedskommission hingegen, Hans-Peter Kaul, hatte die Ablehnung damit begründet, dass "die Beschwerde selbst keine klare Angabe enthielt, welche Person(en) aufgrund des Geschlechts benachteiligt worden sei(en). Das Verfahren der Schiedskommission hat eine solche ebenso nicht ergeben, sodass die Abweisung erfolgen musste."

Die nächste Stufe wäre nun ein Einspruch dagegen beim Bundesverwaltungsgericht gewesen, auf den der AKGL aber verzichtet. Wie dessen Vorsitzende Cornelia Kasper dem STANDARD am Donnerstag mitteilte, werde das Gremium "den Bescheid der Schiedskommission nicht anfechten". Begründung dafür wurde auf Nachfrage keine genannt.

Wie geht es nun weiter? Aus dem Büro des Universitätsrats, der den neuen Rektor oder die neue Rektorin wählt, hieß es am Donnerstag, man werde den Wahltermin dann festlegen, wenn das offizielle Schreiben des Senats mit der Information über den Einspruchsverzicht des AKGL eingelangt sei. Das könne noch einige Tage dauern, sei dann aber quasi das "grüne Licht für die Rektorswahl". (Lisa Nimmervoll, 11.5.2017)