Wien – Das Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt hat den Zwangsabstieg des insolventen Regionalligisten Vienna in die Stadtliga per einstweiliger Verfügung aufgehoben. Das berichtete die "Presse" am Donnerstagabend. Prozessgegner von Österreichs ältestem Fußballklub sind die Landesverbände von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig.

Die Vienna hofft nun, in Verhandlungen mit den Verbänden eine Lösung zu finden. "Wenn keine Einigung erzielt werden kann, müsste man die nächsten notwendigen Schritte einleiten", sagte Rechtsanwältin Gabriela Richter, die den Verein vertritt. Damit sei ein Hauptverfahren gemeint, in dem die Streitfrage juristisch endgültig geklärt werde, schrieb die "Presse".

ÖFB pocht auf Gleichbehandlung der Vereine

Vom ÖFB hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA: "Bei Erlassung der einstweiligen Verfügung wurde auf die vorgebrachten Argumente leider nicht eingegangen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine der Regionalliga Ost und der rechtlichen Klarstellung dieser Grundsatzfrage wird derzeit die Einbringung eines Rekurses geprüft."

Das ÖFB-Regulativ sieht vor, dass in die Insolvenz geschlitterte Vereine zwangsrelegiert werden. Die Vienna hatte im März Insolvenz angemeldet. Im Moment liegen die Wiener in der Ostliga überlegen auf Rang eins, sind aber nicht aufstiegsberechtigt, weil sie aufgrund ihrer Finanzprobleme erst gar nicht um eine Lizenz für die Erste Liga angesucht haben. (APA, 11.5.2017)