Wer in der ÖVP das Sagen hat? Wer die Obmänner der Volkspartei beobachtet, kommt zu dem Schluss, dass sie es nicht sind, nicht sein können – zu viel Widerspruch, zu viel Eigenmächtigkeit der anderen Funktionsträger.

Denn die Kraft der Volkspartei liegt in den Ländern. Das spiegelt sich auch im neuen Organisationsstatut wider. Dessen § 29 legt die Zusammensetzung des Bundesparteivorstands, des zweithöchsten Gremiums der Partei, fest. Ihm gehören neben dem Bundesparteiobmann "bis zu vier Bundesparteiobmannstellvertreter, der (die) Generalsekretär(e)" und der Bundesfinanzreferent an. Also insgesamt maximal acht Personen, die vom höchsten Parteigremium, dem Parteitag, gewählt werden.

Dem stehen gegenüber: die Obleute der sechs Teilorganisationen, der Klubobmann im Parlament, "das ranghöchste Mitglied der Bundesregierung, das der ÖVP angehört" und die neun Landesparteichefs. Die Mehrheit des Bundesparteivorstands wird also nicht von der Bundespartei gestellt.

Eintritt über Teilorganisation

Der Publizist Alexander Purger hat in seiner Streitschrift Fort mit dem Zentralismus! (Leykam, 2015) darauf verwiesen, dass die österreichischen Parteien die einzigen Organe der Republik sind, in denen es gelebten Föderalismus gibt – und in der ÖVP lebt man das besonders genüsslich aus. Dazu bedarf es gar nicht unbedingt eines Verweises auf das Statut. Es ist ohnehin jedem Politiker bewusst, dass es die Landesorganisationen sind, die darüber bestimmen, wo es langgeht.

Denn es sind die Landesorganisationen, die über die Einnahmen der Partei verfügen – die ÖVP selbst hat nur wenige Direktmitglieder. Zwar hatten schon die Parteireform-Ansätze der 1970er- und 1980er-Jahre darauf abgezielt, die Bundespartei zu stärken, aber das ist weder in politischer noch in organisatorischer Hinsicht durchgezogen worden; angesichts der Mehrheitsverhältnisse nicht ganz erstaunlich.

Immer noch ist es üblich, dass jemand, der in die ÖVP eintritt, zunächst einer der sechs Teilorganisationen beitritt – und da wiederum einer Landesgruppe.

Auf Wohlwollen der Landesgruppen angewiesen

Das hat zur Folge, dass die Mitgliedsbeiträge – bei der Jungen ÖVP fangen sie mit zehn Euro pro Jahr an, beim Seniorenbund sind es 21 Euro – zuerst bei der Landespartei landen. Je nach Art der Mitgliedschaft (beim Bauernbund kann man etwa auch Mitglied sein, ohne gleichzeitig der ÖVP anzugehören) gehen Teile des Geldes an die Landesorganisation, die letztlich auch die Mitgliederbetreuung organisiert, was einen Großteil der Beiträge aufzehrt.

Spätestens, wenn die Bundes-ÖVP einen Wahlkampf organisieren will, ist sie daher auf das Wohlwollen der Landesorganisationen und die Mobilisierungskraft der Teilorganisationen angewiesen: Die Faustregel lautet, dass die ÖVP nur dann Wahlen gewinnen kann, wenn sie in den Flächenbundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark Mehrheiten organisieren kann. Dafür wiederum ist in hohem Maße der Bauernbund zuständig, der als einzige Teilorganisation in der Fläche des ländlichen Raumes Mobilisierungskraft hat, im städtischen Bereich ist die Mitgliedsstärke von Seniorenbund und teilweise von ÖAAB gefragt. (Conrad Seidl, 13.5.2017)