Berlin – Am Freitag hat der deutsche Bundesrat einem Gesetz abschließend zugestimmt, das die Schließung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zum Ziel hat. Demnach können Beschäftigte in Firmen ab 200 MitarbeiterInnen künftig Auskunft über den Lohn von KollegInnen an gleichartigen Arbeitsplätzen verlangen.

So sollen Benachteiligungen leichter erkannt und behoben werden. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind", erklärte die Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks, zum nun gebilligten Lohntransparenzgesetz.

Öffentliche Berichte

Zudem sieht das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zusätzlich ihre "Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit" überprüfen und regelmäßig einen öffentlich einsehbaren Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen müssen.

Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer hatte das Vorhaben als bürokratisch kritisiert und erklärt, das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen, werde nicht erreicht. Die Opposition kritisierte, dass 60 Prozent der Frauen von der Neuregelung nicht erfasst würden. (APA, Reuters, red, 12.5.2017)