Wien – In der Bank Austria haben 84 Mitarbeiter gegen die Übersiedlung ins staatliche Versicherungssystem Beschwerde eingelegt – das geht aus einer Beantwortung einer parlamentarischen FPÖ-Anfrage durch Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hervor. Bankintern werden die Leute "die letzten Rebellen" genannt, oder auch die Gruppe "Kaiserwasser", denn: Die Beschwerdeführer pflegten sich am an der Alten Donau angesiedelten Freizeit-, Sport- und Seminargelände des Instituts zu ihren Besprechungen zu treffen.
Der Grund dafür, dass die Mitarbeiter lieber wieder in die Pensionsversicherung der Bank und in die Krankenfürsorgeanstalt (KFA) der Beamtenversicherung zurückkehren möchten: Selbiges biete "viel bessere Leistungen" als der staatliche Versicherer, etwa die Möglichkeit, ohne Aufpreis zu Wahlärzten zu gehen, heißt es.
Kein rasches Ende in Sicht
Der Anwalt der Beschwerdeführer, Roland Gerlach, erklärt den Grund für die Bekämpfung der Bescheide, die die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten erlassen hat, so: Die Verankerung des sogenannten ASVG-Äquivalents habe auf Einzelverträgen beruht, daher hätte die Bank Austria als Vertragspartner die einzelnen Mitarbeiter um ihre Zustimmung zur Übersiedlung ins staatliche Sozialversicherungssystem fragen müssen. Die Bank sieht das nicht so.
Damit, dass die Causa bald erledigt sein wird, ist nicht zu rechnen. Die Beschwerde gegen die Bescheide wird als Nächstes vom Bundesverwaltungsgericht behandelt, Gerlach geht davon aus, dass man in der Folge Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof mit der Sache beschäftigen wird. Er werde wohl zu einem Musterverfahren kommen, wie der Anwalt dem STANDARD erklärt.
Tiefe Spuren im Budget
Bis dahin bleiben die aufmüpfigen Banker im ASVG versichert, und das staatliche System erbringt auch alle Leistungen. Insgesamt hat die Bank Austria im Zuge einer Reorganisation 3300 Mitarbeiter in das öffentliche System übergeführt. Die Politik erschwerte den Schritt mit einer Gesetzesänderung, die den "Übertragungsbeitrag" nach oben hievte. 790 Mio. Euro wurden fällig – die Bank Austria hat zwar gezahlt, aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Sie pocht auf die frühere gesetzliche Regelung, die dem Institut um 500 Mio. Euro billiger gekommen wäre.
Die juristischen Spitzfindigkeiten hinterlassen mittlerweile tiefe Spuren im Staatshaushalt. Ein für die ersten drei Monate vom Finanzministerium gemeldeter, über Erwartung liegender Vollzug hängt nicht zuletzt mit der Bank Austria zusammen. Dank ihres Beitrags sank der Bundeszuschuss an die Pensionsversicherung im Vorjahresvergleich um 763 Mio. Euro. Allerdings hat die PVA das Geld wegen der Beschwerde der Bank wieder zurücküberwiesen. Das wird sich erst im Budget niederschlagen. (gras, 13.5.2017)