Wer zahlt die Arbeit der Polizei?

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Bremen – Die Deutsche Fußballliga (DFL) muss sich auch weiterhin nicht an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Bremen beteiligen. Das Verwaltungsgericht der Stadt Bremen gab am Mittwoch in erster Instanz einer entsprechenden Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Bundeslands Bremen statt. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Bremen, das die DFL als Veranstalter und damit in der Pflicht sieht, sich an den Polizeikosten für Spiele der "Kategorie Rot" zu beteiligen, hatte der DFL nach dem Derby zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425.718,11 Euro geschickt. Um dieses Spiel geht es als Musterbeispiel in dem Verfahren. Die DFL klagte auf Rücknahme des Bescheids. Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für mehrere Hochrisikopartien auf über eine Million Euro.

Beide Seiten signalisierten bereits vor der Entscheidung, dass sie im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz gehen wollen. Bei der erstinstanzlichen Verhandlung waren am Mittwoch auch der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball, und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) anwesend. Rauball äußerte sich nach dem Urteil erleichtert, sagte jedoch: "Das war ein Zwischenschritt heute." (APA, 17.5.2017)