Wien – Diskretion, eine schöne Stadt mit ausgezeichneten Shoppingmöglichkeiten und gute Kontakte: Das sind laut Experten jene Zutaten, die ausländische Geschäftsleute, Politiker und Sportler in einer Stadt suchen, wenn sie dort ihr Geld diskret anlegen wollen. Wien dürfte das alles bieten. Denn viele Steuer- und Finanzberater erzählen Geschichten über wohlhabende Besucher aus dem Ausland, etwa aus Russland, die Wien als Basis für ihre europaweiten Finanztransaktionen nutzen.

Wer sichergehen will, dass Zahlungsflüsse unentdeckt bleiben, legt sein Geld nicht selten über Stiftungen an, wird berichtet. Dafür werden Strohmänner eingesetzt, um die wahre Identität der Hintermänner zu tarnen. Diese Strohmänner nehmen Auszahlungen aus der Stiftung entgegen und leiten die Gelder weiter.

Gesetz soll für Transparenz sorgen

Ein geplantes Gesetz soll genau solche Konstruktionen in Zukunft erschweren. Wie berichtet, will die Regierung auf Basis einer EU-rechtlichen Vorgabe ein Transparenzregister einrichten. In dieses werden die wahren wirtschaftlichen Eigentümer hinter Unternehmen, Stiftungen, Trusts und Vereinen in Österreich eingetragen. Im Register sollen 350.000 Rechtsträger erfasst werden.

Wie DER STANDARD erfahren hat, wollen ÖVP und SPÖ, also Finanzministerium und Bundeskanzleramt, trotz der Neuwahlen an ihrem Fahrplan festhalten, das Register gemeinsam und zeitnah zu beschließen. Geplant ist ein Parlamentsbeschluss noch im Juli. Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie gib den Zeitplan vor. SPÖ und ÖVP sollen mit Ausnahme von Detailfragen einig sein.

Stiftungen von Ausländern

Hauptziel des Gesetzes ist es, Geldwäsche zu erschweren. Vor allem bei von Ausländern kontrollierten Stiftungen könnten die neuen Bestimmungen wirksame Transparenz schaffen, sagen mehrere vom STANDARD befragte Steuerberater. So müssen bei Stiftungen künftig die Stifter, die Begünstigten oder der Kreis von Begünstigten, alle Stiftungsorgane (Vorstand), aber auch sonst jede Person, die eine Stiftung kontrolliert, gemeldet werden. Im Firmenbuch ist derzeit nur ein Teil der Informationen festgehalten, über Begünstigte findet man in der Regel nichts. An das Finanzamt müssen die Begünstigten schon heute aus steuerrechtlichen Gründen gemeldet werden.

"Wenn jemand betrügen will, wird er dafür auch künftig Mittel und Wege finden", sagt Rainer Brandl, Steuerberater und Antigeldwäscheexperte bei Leitner & Leitner. "Doch mit dem Register wird es schwieriger." In das Register soll zwar nicht die Öffentlichkeit, wohl aber eine Reihe von Behörden Einsicht nehmen können. Auch Banken, Notare und Wirtschaftsprüfer bekommen Einsichtsrechte. Durch diesen großen Kreis steige die Chance, dass Falschmeldungen aufgedeckt werden können, sagt Brandl.

Hohe Strafandrohung

Der Steuerexperte Alexander Lang von Deloitte macht auf einen weiteren Punkt aufmerksam: Wer nicht meldet, dem droht eine Strafe von bis zu 200.000 Euro. Diese Strafandrohung könnte Druck auf Strohmänner aufbauen, die von wohlhabenden Ausländern in Schlüsselpositionen gesetzt wurden. Verpflichtet zur Meldung ins Register sind die Stiftungen, also etwa der Vorstand.

Das Gesetz wird auch von der Finanzmarktaufsicht FMA befürwortet. Die Register müssen EU-weit errichtet werden. Künftig werden Banken den ausländischen Registerauszug verlangen, wenn eine ausländische Firma ein Konto eröffnen will. Wenn die Register auch in anderen Ländern, etwa in Zypern, gut geführt sind, könnte dies Geldwäsche spürbar erschweren, heißt es bei der FMA. (András Szigetvari, 18.5.2017)