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Blüten des Beifußblättrigen Traubenkrauts, auch "Ragweed".

Foto: AP/Daniel Hulshizer

Wien – Die Ansiedlung fremder Arten in Österreich bewegt die FPÖ: Nationalratsabgeordneter Harald Janner hat in einer parlamentarischen Anfrage erfragt, wie viele Pflanzen, die bisher in Österreich nicht heimisch waren – sogenannte Neophyten -, es hierzulande gibt, über welche Wege sie in diese Gefilde gelangten und welchen Schaden sie anrichten.

Bei einer ersten Bestandsaufnahme 2002 wurden in Österreich rund 1110 Neophyten gezählt, die gut ein Viertel der Gesamtflora ausmachten. Aktuell gibt das Umweltministerium die Zahl der Neophyten auf seiner Seite neobiota-austria.at mit rund 1300 an – 30 Prozent der Gesamtflora.

Am häufigsten gelangen die pflanzlichen Neulinge laut parlamentarischer Anfragebeantwortung "durch bewussten Import als Zier- oder Nutzpflanzen nach Österreich". Sie stammen meist aus verwilderten Kulturen – und ursprünglich aus dem (sub)mediterranen Raum oder Nordamerika.

Starker Allergieauslöser

Einige Arten machen ernsthafte Probleme: Das Beifußblättrige Traubenkraut zählt laut Beantwortung zu den stärksten Allergieauslösern und kann schwere heuschnupfenartige Symptome bis zu Asthma auslösen. Der Pflanzensaft des Riesen-Bärenklaus kann "in Verbindung mit Licht enorme Hautschäden verursachen".

Ingrid Hagenstein vom Naturschutzbund kommt der Riesen-Bärenklau seltener unter, die Beifußblättrige Ambrosie dagegen öfter. Hagenstein beschwichtigt generell: "Nicht alles, was zugewandert ist, macht Probleme." Sorgen bereite aber etwa auch das Drüsige Springkraut an Fluss- und Bachufern, das "massiv heimische Pflanzen verdrängt", wie Hagenstein sagt. Es blühe bis spät in den Herbst, wodurch Bienen sich zu spät auf den Winter vorbereiten.

EU-weite Milliardenschäden

Der wirtschaftliche Schaden durch Neophyten wird EU-weit mit mindestens 12,5 Milliarden Euro pro Jahr angegeben. Eine seit Jänner 2015 geltende EU-Verordnung enthält Bestimmungen zur Prävention und Minimierung der Einbringung und Ausbreitung invasiver Pflanzen. Sanktionen wegen etwaiger Verstöße gegen diese EU-Vorgaben sind Sache der Bundesländer. (Gudrun Springer, 20.5.2017)