Wer Emojis bloß für eine harmlose Auflockerung der alltäglichen Kommunikation hält, sieht sich von einem israelischen Gericht eines besseren belehrt: Diese verurteilte nun nämlich eine Frau wegen der Verwendung von irreführenden Emojis zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 2.000 Euro, wie Room 404 berichtet.
Reaktion
Hintergrund der ganzen Geschichte ist die Anbahnung eines Mietverhältnisses: Die jetzt Verurteilte hatte auf eine Wohnungsanzeige recht enthusiastisch reagiert. In ihrer Textmitteilung hieß es unter anderem "Am Haus interessiert, müssen nur die Details diskutieren". Garniert war das Ganze mit einer Reihe von Emojis, darunter eine Sektflasche und eine tanzende Frau.
In weiteren Textnachrichten, wurde dann vereinbart, dass der Vermieter einen Mietvertrag vorbereitet, gleichzeitig hat er die Anzeige für das betreffende Objekt entfernt. An diesem Punkt stoppte die Konversation allerdings abrupt, die potentielle Mieterin reagierte plötzlich nicht mehr.
Täuschung
Das Gericht gab nun dem Kläger recht, dass durch die Art der Textnachricht und vor allem der verwendeten Emojis ein baldiger Vertragsabschluss zu erwarten gewesen wäre. Insofern liege hier eine täuschende Absicht vor.
Bei heise.de erinnert man daran, dass es nicht der erste Rechtsstreit ist, bei dem Emojis eine Rolle spielen. So hatte im Jahr 2016 in Deutschland jemand öffentlich seinen Chef mit einem "Fettes-Schwein-Emoji" bedacht, und wurde dafür entlassen. Zurecht wie das Arbeitsgericht infolge feststellte. (red, 23.5.2017)