Wien – Bei der Polizei hatte Imran S. nach seiner Festnahme noch eine Erklärung, warum er zwischen November 2016 und Februar 2017 in Wien-Favoriten 14 Frauen gepackt, sich an ihnen gerieben und sie unsittlich berührt habe. "Mich hat der Teufel geritten", sagte der 25-Jährige damals. Vor Sonja Höpler-Salat, der Vorsitzenden des Schöffengerichts im Prozess um geschlechtliche Nötigung, weiß er dagegen nicht mehr, warum er die Taten begangen hat.

Die Vorgangsweise des afghanischen Asylwerbers war in allen Fällen ähnlich. Er verfolgte Frauen in den Abendstunden, packte sie von hinten und versuchte sie zu betatschen. In fünf Fällen gelang ihm das, in den anderen neun blieb es beim Versuch, da die Opfer sich heftig wehrten und teilweise sogar Pfefferspray einsetzten.

Schluchzender Angeklagter

Das Eröffnungsplädoyer von Verteidiger Ernst Schillhammer kann man kaum kürzer halten: "Herr S. wird sich heute schuldig bekennen", kündigt er an. Viel sagt auch der Angeklagte nicht. "Ich habe einen Fehler gemacht und bitte um Verzeihung", wiederholt er immer wieder, teilweise schluchzt er dabei.

"Was wollten Sie von den Frauen?", fragt die Vorsitzende. "Ich hatte keine Absicht. Ich frage mich selbst, warum ich das gemacht habe", lässt der Unbescholtene übersetzen. Und: "Ich möchte einfach nur wieder ein guter Mensch werden. Ich habe hier auch schon zwei Kurse gemacht."

Der Angeklagte verweist auch noch auf einen anderen Umstand: "Meine Mutter ist seit zwei Monaten im Spital, sie hat gefragt, wann ich wiederkomme." – "Wo ist sie denn im Spital?", will Höpler-Salat wissen. "In Peschawar." Die Stadt liegt in Pakistan, seit 2012 lebt die ganze Familie von S. dort.

Verlobte lebt in Pakistan

"Und warum sind Sie dann nicht in Pakistan?", wundert sich die Vorsitzende. "Wegen Problemen mit den Taliban." – "In Pakistan?" – "Auch dort hat mein Bruder Drohbriefe bekommen", erzählt der Angeklagte, ehe er auch noch bestätigt, seit sechs Monaten eine Verlobte in dem asiatischen Staat zu haben.

Nach der Vernehmung der Opfer wird S. nicht rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. (Michael Möseneder, 24.5.2017)