Rot und Schwarz haben kein neues Mietrecht zustande gebracht, nun könnten die mietrechtlichen Pläne der FPÖ maßgeblich in einen neuen Reformanlauf in der kommenden Legislaturperiode einfließen.

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Mit der Mietrechtsreform wird es in dieser Legislaturperiode nichts mehr – das steht nach dem Aus der Koalition samt Neuwahlbeschluss für 15. Oktober fest. SPÖ und ÖVP hatten sich in den vergangenen Jahren in ihren Vorstellungen zwar angenähert – im Sommer 2016 sah es schon fast nach einem Durchbruch aus -, letztlich waren sie aber doch zu weit voneinander entfernt, als dass in den verbleibenden wenigen Wochen bis zur Auflösung des Nationalrats noch etwas zu erwarten wäre.

Was kommt danach? Nun, in erster Linie hängt das vom Ausgang der Wahlen und der Koalitionsverhandlungen ab. SPÖ und ÖVP werden wohl vorerst nicht mehr zusammenfinden, als wahrscheinlich gilt derzeit eine Regierungsbeteiligung der FPÖ – entweder mit Rot oder Schwarz. Falls es dann in der nächsten Legislaturperiode zu einem neuen Mietrecht kommen sollte – und dafür sprechen sich ja alle Parteien immer wieder aus -, werden sich die Ansichten der FPÖ also möglicherweise entscheidend in diesem wiederfinden. Wie aber lauten deren Vorstellungen?

Neues Programm der FPÖ

Erst im März hat die FPÖ auf ihrem Bundesparteitag in Klagenfurt ein Papier verabschiedet, das die Eckpunkte einer Mietrechtsreform nach blauem Geschmack beinhaltet. Das Spannende daran: In einigen Bereichen bewegt es sich ziemlich genau dort, wo SPÖ und ÖVP nicht imstande waren, einen Kompromiss zu finden.

Was etwa den "wirtschaftsliberalen Korridor" betrifft, der regeln soll, wie lange eine freie Miete erzielt werden kann, bis ein neu errichtetes Gebäude unter ein Mietrechtsregime fällt, ist die FPÖ für einen Zeitraum von 25 Jahren. Die SPÖ forderte bekanntlich 20 Jahre, die ÖVP wünscht sich zwar grundsätzlich eine fortwährende freie Vermietung, wäre im Rahmen eines (neuen) Koalitionsabkommens aber wohl zu einem Kompromiss bereit.

"Die Miete älterer Objekte soll grundsätzlich gedeckelt werden", heißt es wörtlich im FPÖ-Papier (wobei der "Deckel" lediglich mit "verpflichtenden hohen Abschlägen von der marktüblichen Miete" umrissen wird); bei jüngeren Objekten könne eine "marktübliche" Miete erzielt werden – mit der Einschränkung, dass sich das Gebäude in einem "zeitgemäßen" baulichen Zustand befindet. Und genau das soll auch für ältere Gebäude gelten, man soll sich als Vermieter also aus dem Mietrecht "heraussanieren" können. Damit läuft die FPÖ bei Zinshausbesitzern offene Türen ein; der bisherige Ansatz mit der "absoluten Jahreszahl" (1945), bis zu der etwas als "Altbau" gilt, sei eben schlicht "absurd", heißt es in den näheren Erläuterungen zu dem Mietrechtsreformpapier der FPÖ.

Der Begriff "zeitgemäßer Zustand" sei in den technischen Normen geregelt und bedeute "nach dem aktuellen Stand der Technik". "Damit wäre diese Regelung zukunftstauglich, egal wohin sich der 'Stand der Technik' entwickelt", heißt es dazu. Über die konkreten Kriterien der Erneuerungsmöglichkeit zur Erlangung der marktüblichen Miete – etwa ein genauer Heizwärmebedarfswert einer Dämmung – gebe es noch Verhandlungsspielraum.

Vermeidung von Befristungen

Was Befristungen betrifft, stellt sich die FPÖ diverse Lenkungsmaßnahmen vor: zwölf Monate mietfrei vor Auslaufen des Mietvertrags ungeachtet der vereinbarten Befristungsdauer, wenn der Vermieter den Vertrag kündigt, bzw. sechs Monate mietfrei, wenn der Mieter selbst kündigt, sofern der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Vertragsendes zumindest 24 Monate in Kraft war. Damit soll verhindert werden, dass sich Mieter durch vielmaliges Umziehen möglichst oft ein mietfreies Jahr "herausholen" können.

Ein weiterer wesentlicher Punkt sind noch die Eintrittsrechte in bestehende Mietverträge. Bestimmte begünstigte Personen – minderjährige Kinder und Ehepartner – sollten zwar weiterhin einen besonderen Schutz genießen, also zu den bisherigen (meist sehr günstigen) Bedingungen in einen Altmietvertrag einsteigen können.

Alle anderen bisher eintrittsberechtigten Personengruppen sollen aber mit Anhebungen der Miete rechnen müssen. Für erwachsene Kinder stellt sich die FPÖ hier Anhebungen auf 50 Prozent der marktüblichen Miete innerhalb von fünf Jahren vor, bei Enkeln, Geschwistern, sonstigen Verwandten oder Pflegern soll in sieben Jahren auf 70 Prozent der Marktmiete angehoben werden können. Diese jeweils mehrjährige "lineare Überleitungsfrist" solle den Betroffenen "die Chance geben, sich entweder auf die neue Situation einzustellen oder zwischenzeitlich eine andere Wohngelegenheit zu finden", heißt es in den Erläuterungen.

So weit die Pläne. Mit wem ließen sie sich besser umsetzen, mit SPÖ oder ÖVP? In der FPÖ lässt man das bewusst offen. Es ginge wohl mit beiden, ist zu hören. (Martin Putschögl, 28.5.2017)