Die Erstuntersuchung von Kindern, Teil des Mutter-Kind-Passes, beim Kinderarzt wird seit 1994

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Der gelbe Pass begleitet das Kind schon, bevor es auf der Welt ist. Ab der 16. Schwangerschaftswoche dokumentiert der Mutter-Kind-Pass die Entwicklung des Ungeborenen und die Gesundheit der Mutter. Ein entscheidendes und oftmals als Erfolgsmodell gefeiertes Instrument für Gesundheitsvorsorge.

Für Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) ist die Adaptierung des Passes Teil ihrer politischen Agenda. Diese liege durch das frühzeitige Ende der Regierungskoalition auch nicht auf Eis, versichert man im Ministerium. Monatlich tage eine Arbeitsgruppe.

Regelmäßige Treffen über Jahre

Laut Reinhold Kerbl, Kinderarzt und stellvertretender Obmann der Plattform Politische Kindermedizin, kommt die rund 25 Personen umfassende Gruppe aber nur langsam voran. Seit drei Jahren finden Treffen statt – "und voraussichtlich noch drei Jahre".

Im Plan A von Kanzler Christian Kern (SPÖ) wäre die Vision eines elektronischen Mutter-Kind-Passes enthalten. Ein erster Schritt dürfte einmal ein elektronischer Impfpass sein. Derzeit werden die Impfungen im Mutter-Kind-Pass dokumentiert, aber sie sind, anders als bestimmte Untersuchungen, nicht verpflichtend und damit nicht an den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes geknüpft.

Fünf Pflichtuntersuchungen

Für Schwangere sind fünf Untersuchungen in einem vorgegebenen Zeitraum vorgeschrieben: zum Beispiel ein HIV-Test oder die Bestimmung der Rötelantikörper. Ultraschalluntersuchungen werden empfohlen, sind aber kein Muss.

Vor der Geburt ist zudem die Beratung durch eine Hebamme möglich, die von der Krankenkasse bezahlt wird, sofern es eine Kassenhebamme ist. Neu ist seit Anfang des Jahres die Möglichkeit, dass Frauen nach der Geburt ab der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum fünften Tag danach Anspruch auf einen täglichen Hausbesuch durch eine (Kassen-)Hebamme haben.

Ans Kindergeld geknüpft

Noch eine Neuerung gab es für Geburten ab 1. März 2017. Werden die zehn vorgegebenen Untersuchungen nicht korrekt durchgeführt, werden vom Kindergeld 1300 Euro abgezogen. Bei Geburten davor ist es etwas komplizierter. Hier droht entweder eine Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes, beim einkommensabhängigen Kindergeld werden 16,5 Euro pro Tag abgezogen.

Am Ärztehonorar für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hat sich seit 1994 laut Medizinern nichts geändert – was bei Ärzten Unmut erregt. Die Erstuntersuchung, eine Art Gesundenuntersuchung für Kinder, wird laut Kerbl mit 21 Euro abgegolten. Gynäkologen bekommen für eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung, die laut Frauenarzt Georg Braune rund 20 Minuten in Anspruch nimmt, 18 Euro. Über Tarifänderungen sei bisher "überhaupt nicht gesprochen" worden, kritisiert Braune. (mte, spri, 30.5.2017)